Mittwoch5. November 2025

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Staatliche Stütze bei kleinem Einkommen

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LUXEMBURG - Haushalte mit niedrigen Einkommen können beim Staat eine Teuerungszulage beantragen. Das entsprechende Reglement bleibt für 2012 gültig.

Einkommensschwachen Haushalten greift der Nationale Solidaritätsfonds unter die Arme. Einmal im Jahr gibt es eine sogenannte Teuerungszulage, früher Heizkostenzulage genannt, weil sie im Winter ausbezahlt wurde, damit Haushalte warm über die kalte Jahreszeit kommen. Der Minister verlängerte am Freitag ein 2011 gültiges Reglement.

Mehr Informationen und Antragsformular für die Teuerungszulage an dieser Adresse

Unverändert bleiben die Bedingungen, zu denen ein Haushalt in den Genuss der Stütze kommen kann. Bei einem Single-Haushalt darf das Einkommen den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 1.801,49 Euro brutto monatlich nicht übersteigen. Für einen Zweipersonen-Haushalt sind es 2.702 Euro brutto im Monat. Für jedes weitere Familienmitglied kommen 30 Prozent des Mindestlohns hinzu. 2011 betrug die Teuerungszulage für einen Single-Haushalt 1.320 Euro, für einen Zweipersonen-Haushalt 1.650 Euro; bei drei Personen wurden 1.980 Euro bezahlt, bei vier 2310 und ab fünf 2.640.

Nicht alle einkommensschwache Haushalte kommen jedoch in den Genuss der Teuerungszulage. Davon ausgeschlossen sind unter anderem Studenten aus EU- oder Drittländern sowie andere Bürger von Drittstaaten.