Wer den vollen Preis seiner Wohnung im Alters- oder Pflegeheim wegen zu niedriger Rente nicht zahlen kann, dem greift der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) unter die Arme. Und das bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,36 Euro monatlich pro Person. Die Beteiligung des FNS hänge vom persönlichen Einkommen des Antragsstellers ab, so der FNS am Donnerstag.
Der FNS kann das Geld jedoch von den Erben zurückfordern. Die Rückzahlung ginge dann auf Kosten der Erbmasse. Doch auch hier sind gesetzliche Hürden eingebaut. Wenn der Nachlass 219.482,28 Euro nicht übersteigt, entfällt die Rückzahlungspflicht für den überlebenden Ehepartner oder Erbe in direkter Linie. Für Erben in indirekter Linie liegt diese Obergrenze bei 18.445,75 Euro.
Preissteigerung von fast 10 Prozent
Preiserhöhungen von fast zehn Prozent bei den Altersheimen der Servior-Gruppe, drastische Verteuerung bei den „Hospices civils“ der Gemeinde Luxemburg, so Meldungen in den vergangenen Monaten. Sie ließen ältere Menschen und die Familienangehörigen aufhorchen. Den Bewohnern der „Hospices civils“ werde in Zukunft für ein Zimmer ohne Balkon monatlich um 206,77 Euro zusätzlich berechnet. Ein Zimmer mit Balkon würde sogar 405,17 Euro teurer, meldete das Tageblatt (12.11.2011). Hinzu käme in Zukunft ein Pauschalbetrag von 25 Euro/Monat für einen Telefonanschluss.
In einem Gespräch mit dem Tageblatt (14.12.2011) hatte der Präsident des Verwaltungsrats von Servior, Serge Eberhard, sich bemüht, die Pensionspreiserhöhungen zu erklären. Man versuche, so lange wie nur irgendwie möglich, die Pensionspreise nicht zu erhöhen, so Eberhard. „Doch die Personalkosten fressen uns regelrecht auf. Satte 85 Prozent der bei Servior anfallenden Gesamtkosten sind Personalkosten“. Würde man die Preise nicht von Zeit zu Zeit anheben, müsste man Personal entlassen.
De Maart

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