Ein Monat vor dem Urnengang ist Schluß. Dann dürfen die Ergebnisse von Meinungsumfragen weder veröffentlicht noch kommentiert werden. Das sieht das aktuelle Wahlgesetz vor. Zu starr, meint der LSAP-Abgeordnete Alex Bodry. Er schlägt eine entsprechende Änderung vor. Umfrageergebnisse könnten in Zukunft noch bis zu 48 Stunden vor der Wahl veröffentlicht und kommentiert werden, sollte sein Gesetzesvorschlag angenommen werden. Betroffen wären alle Formen von Volksbefragungen: Parlaments- und Kommunalwahl sowie Referenden.
Auslöser für Bodrys Initiative war die Veröffentlichung einer politischen Meinungsumfrage vor den Kommunalwahlen 2011, wobei die Einmonatsfrist unterschritten worden war. Zu schaffen machte dem sozialistischen Politiker dabei nicht sosehr, dass einzelne Medien eigentlich gegen das Gesetz verstoßen hatten, als vielmehr eine Reaktion der Staatsanwaltschaft. Die hatte angekündigt, sich des Falls anzunehmen.
Bodrys Vorschlag lockert die zeitlichen Fesseln für die Veröffentlichung der Meinungsumfragen, legt den Medien jedoch auch wieder andere an. So müssten in Zukunft etliche technische Details zur Umfrage gleich mitveröffentlicht werden. Unter anderem müssten Einzelheiten über die Methodologie bei der Erstellung der Stichprobe und die statistische Zuverlässigkeit der veröffentlichten Ergebnisse mitgeteilt werden.
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