Sonntag9. November 2025

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Wegen Fremdenhass vor Gericht

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In den Jahren 2010 bis 2012 hat der Tetinger P.P. Flugblätter mit rassistischem Inhalt verteilt. Nun steht er vor Gericht. Ihm wird Fremdenhass vorgeworfen.

Nicht nur auf den ausgeteilten Flugblättern, sondern auch auf seiner Internetseite soll der Mann ausländerfeindliche Sprüche verbreitet haben. Anfangs des Prozesses am Mittwoch sagte der Ermittler aus, dass er und seine Kollegen bereits mehrere Anzeigen wegen Fremdenhass erhielten. Auch auf der Internetseite des Angeklagten wurden Texte gefunden, die zum Fremdenhass aufrufen. Dies ist laut Artikel 457-1 des Strafgesetzbuches strafbar.

Von den insgesamt fünf Zeugen, die alle Broschüren und Flugblätter erhalten hatten, hörte man immer wieder die Sätze: „Die Sprüche, die auf den Flugblättern standen, waren ein Skandal. Es ist eine Frechheit auf der gesamten Linie. Mich hat der Wortlaut revoltiert. Ich war schockiert.“

Beschuldigte fühlt sich „unterdrückt“

Der Beschuldigte selbst, der ohne Anwalt vor Gericht trat, sagte: „In unserem Land werden wir unterdrückt, die Ausländer zerstören unser Land und vor allem die Natur- und Tierwelt.“ Worte, die im Gerichtssaal für Aufregung sorgten. Der Angeklagte sieht sich selbst nicht als Rassist, er drücke nur seine eigene Meinung aus. Der Beschuldigte, der sehr selbstsicher auftrat, versuchte immer wieder die Richterin zu unterbrechen und forderte sogar die Staatsanwältin auf, ihre Fragen an ihn präziser zu formulieren. Er steht zu dem, was er geschrieben hat und sieht dies als reine Wahrheit: „Ich bin einer, der sich traut, seine Meinung zu äußern. Die meisten hierzulande lassen sich von den Ausländern erdrücken“, so die Aussagen des Angeklagten.

Der 58-Jährige bezeichnete zudem die Organisation ASTI als „kriminelle Organisation“. Darauf reagierte die Richterin allerdings nicht, wahrscheinlich um den Beschuldigten ausreden zu lassen.

„Er macht weiter“

Auch die Presse kritisierte der Angeklagte: „Für mich arbeiten in der Presse nur Leute mit linksorientierten Ideen.“ Vor allem aber stellte der Beschuldigte die Ausländer an den Pranger, weil sie, so der Angeklagte, „den Territoire vun den Déiere benotze fir hir eegen Zwecker“.

Als dann der Rechtsanwalt der ASTI, der die Nebenklage einreichte, sein Plädoyer auf Französisch beginnen wollte, meinte der Beschuldigte: „Kann ech erausgoen, bis hien do fäerdeg ass?“ Der Rechtsanwalt der ASTI, Me François Moyse, forderte den symbolischen Euro und hob hervor, dass der Mann sehr wohl rechtsextreme Ideologien vertrete. Die Staatsanwältin unterstrich, dass der Mann wohl alles zugeben würde, doch das Argument, er würde weiterhin für seine Meinung kämpfen, egal wie das Urteil ausfällt, mache ihr Angst. „Der Beschuldigte sagt zwar, er habe nicht zum Fremdenhass aufgerufen, doch auf seinen Flugblättern liest man andere Sachen“, so die Staatsanwältin.

Gefordert wurden zweieinhalb Jahre Haft, die zu einer Bewährung mit Auflagen ausgesetzt werden.
Das Urteil wird am 10. Mai ergehen.