Die Handlungen sollen auf den 15. Januar zurückgehen. Damals soll der Beschuldigte eine 53-jährige Frau zum Sex gezwungen haben. Vor dem Präsidenten der Kriminalkammer gab der Beschuldigte während des Prozesses an, er habe mit der Sache nichts zu tun. Die geschädigte Frau soll damals unter Depressionen gelitten haben, deshalb soll der Polizist ab und zu bei ihr gewesen sein. Er sagte aus, dass die Frau ihn angefasst habe und nicht umgekehrt. Zudem soll der Polizeibeamte seinen Vorgesetzten gesagt haben, dass die Story der Frau nicht glaubhaft sei.
Die Verteidigung des Angeklagten hob hervor, dass die Frau nicht immer die gleiche Geschichte schilderte, die das Gegenteil der des Beschuldigten sei. Zudem sei das Wort Vergewaltigung in der Verhandlung des Prozesses nie gefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre feste Haft gefordert, die auch vom Gericht zurückbehalten wurden. Hinzu kommen zehn Jahre Berufsverbot im öffentlichen Dienst. Für den Verurteilten bedeutet der Richterspruch von Montag, sollte das Urtei rechtskräftig werden, das Aus als Polizeibeamter.
Der Angeklagte kann Berufung einlegen.
De Maart

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