Mit dem neuen Gesetz über Staatsbürgerschaft von 2009 ist die Zahl der neuen Bürger sprunghaft angestiegen. 11738 Personen wurden zwischen 2009 und 2011 Luxemburger, entweder durch Naturalisation oder weil ein Vorfahre einmal Luxemburger war. Hinzu kamen 2.491 Minderjährige, welche die neue Nationalität zusammen mit ihren Eltern erlangt haben, und 4209 Personen, die in Luxemburg geboren wurden und einen Elternteil haben, der selbst in Luxemburg geboren wurde.
Einen Höhepunkt erzielte die Zahl der Antragsteller gleich 2009 mit 5096 Anträgen. 2010 waren es 3745, 2011 4007 und in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 2246. Zum Vergleich: Den Höchststand vor der Gesetzesänderung hatten die Behörden mit 1065 Anträgen im Jahr 2008 verzeichnet.
Ein Drittel der Neuluxemburger kommt aus Portugal
Fast ein Drittel der Neuzugänge (31,3 Prozent) sind portugiesische Staatsbürger. Bürger der drei Nachbarländer Luxemburgs stellen 23,3 Prozent. 17,1 Prozent stammen aus den Ex-Republiken Jugoslawiens und 12,5 Prozent aus Italien.
Das Gesetz von 2009 erlaubt erstmals den Antragstellern, ihre bisherige Staatsbürgerschaft zu erhalten. Erschwert wurden hingegen die Zulassungsbedingungen. So muss der Antragsteller sieben Jahre in Luxemburg gelebt haben (zuvor 5). Er muss Luxemburgisch-Kenntnisse vorzeigen und sich gegebenenfalls einem Test unterziehen und er muss einen Bürgerkundekurs belegen.
Das 2009er Gesetz soll nun überprüft und angepasst werden, hieß es am Donnerstag nach der Sitzung des Ministerrats. Justizminister François Biltgen erwägt unter anderem eine flexiblere Handhabung der Wohnortsklausel.
De Maart

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