Samstag15. November 2025

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Rechnungshof: Nur drei waren konform

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12 öffentlich-rechtliche Einrichtungen ("Etablissement public") hat der Rechnungshof überprüft. Nur drei werden im nun vorliegenden Bericht nicht kritisch erwähnt.

Nicht zustehende Zulagen, Buchungsfehler, Fehlen vertraglicher Vereinbarungen, ausgezahlte Sitzungsgelder trotz Abwesenheit – so lauten die Vorwürfe, die der Rechnungshof gegenüber einzelnen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen erhebt. Insgesamt zwölf „Etablissements publics“ wurde überprüft. Lediglich drei der mit öffentlichen Geldern subventionierten Einrichtungen waren regelkonform. Das geht aus dem Bericht hervor, den der Rechnungshof dem Finanzkontrollausschuss des Parlaments am Montag abgegeben hat. Kontrolliert wurde die Buchhaltung der Jahre 2007 bis 2010.

Dem im Sanemer Schloss wirkenden „Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe“ wird vorgeworfen, einer leitenden Mitarbeiterin eine Entschädigung in Höhe von 5.052,91 Euro im Jahr 2008 und von 5.179,20 Euro 2009 ausbezahlt zu haben, obwohl das gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Neben seinem Gehalt stehe einem Staatsbeamten keine weitere Entlohnung zu, es sei denn, diese wird per Gesetz geregelt. Und das sei hier nicht der Fall, moniert der Rechnungshof. Nicht zufrieden waren die Prüfer auch mit der Finanzierung der Einrichtung. Zehn Prozent der benötigten Gelder sollen aus äußeren Quellen stammen. In den überprüften Jahren sei diese Quote jedoch nicht erzielt worden.

Finanzielles Polster beim CCRN

Über fehlendes Geld brauchte das Kulturzentrum Neumünster („Centre Culturel de Rencontre Abbaye de Neumünster“) nicht zu klagen. Hier stellten die Prüfer sogar satte Reserven fest, so dass sie dem Staat nahelegten, die Bezuschussung in den folgenden Jahren zu senken. Ende 2009 hatte das CCRN 1,57 Millionen Euro auf der hohen Kante. Im selben Jahr hatte der Staat jedoch 3,38 Millionen Euro überwiesen.

Keinen offensichtlichen Missbrauch staatlicher Gelder hat der Rechnungshof wohl auch beim „Office national de remembrement“ festgestellt, nur wurden auch hier erstaunlich hohe Rücklagen festgestellt. Unklar schien ihm jedoch, wie und von wem die Dienstfahrzeuge genutzt würden. Das sollte alles fein säuberlich in einem Heft eingetragen werden, so der Ratschlag an das ONR, das sich mit der Zusammenlegung von Agrar- und Forstflächen befasst. Glimpflich auch die Kritiken gegenüber der Uni Luxemburg. Hier bemängelten die Prüfer, dass die Zusammenarbeit zwischen Universität und den öffentlichen Forschungseinrichtungen noch nicht vertraglich festgeschrieben war.

Entschädigte Abwesenheit

Bedenklicher sind hingegen die Beanstandungen gegenüber dem „Fonds de Belval“. Zwischen Januar 2009 und Dezember 2010 traf sich der Verwaltungsrat fünfzehn Mal. Ein Drittel der Mitglieder habe jedoch regelmäßig gefehlt. Dennoch seien Entschädigungsgelder geflossen, so der Rechnungshof. Beim „Fonds national de la recherche“ wiesen die Prüfer auf mögliche Interessenkonflikte hin, da einzelne Verwaltungsratsmitglieder ebenfalls dem Entscheidungsgremium von Partnerorganisationen angehören. Der FNR bezuschusst Forschungsprogramme.

Während beim Verkehrsverbund („Communauté des transports“) und dem Fonds für Altstadtsanierung in Luxemburg („Fonds pour la rénovation de quatre îlots du quartier de la Vieille Ville“) buchhalterische Mängel festgestellt wurden, vermisste der Rechnungshof beim Nationalen Solidaritätsfonds ein internes Reglement, das die Beziehungen zwischen Direktion und den einzelnen Abteilungen des Fonds regelt.

Kein Anlass zu Kritik gaben das „Soziokulturelle Radio“, der Antidrogenfonds und der Fonds zur Sanierung der Cité Syrdall.