Am Mittwoch, ein Tag vor der zweiten Sitzung des Untersuchungsausschusses Geheimdienstes, hat Premierminister Jean-Claude Juncker die Ausschussmitglieder an die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Geheimdienst hingewiesen. Der Untersuchungsausschuss tagt am Donnerstag hinter verschlossenen Türen. Er soll unter anderem Einblick in die Datenbank des SREL nehmen, in der Beobachtungen über Bürger des Landes und Ausländer festgehalten wurden.
Bei Junckers Brief handelt es sich um ein Begleitschreiben zu den Sitzungsberichten des parlamentarischen Geheimdienstausschusses aus den Jahren 2006 bis 2012, die den Mitgliedern des U-Ausschuss zugestellt worden sind. Diese Dokumente müssten geheimbleiben, so Juncker in seinem Schreiben. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hätten sich dazu verpflichtet, so Juncker. Auch sei laut Gesetz über den SREL von 2004 jegliche Information über die Funktionsweise des Dienstes an nicht befugte Personen untersagt.
Bis zu fünf Jahren Gefängnis
Der Abgeordnete von „déi Lénk“, Serge Urbany spricht in diesem Zusammenhang von einem Einschüchterungsversuch. Juncker wolle die Mitglieder der Untersuchungskommission nicht nur an die Geheimhaltung in nichtöffentlichen Sitzungen gebunden wissen, sondern weise auch noch auf einen Artikel des Geheimdienstgesetzes hin, der Strafen bis zu fünf Jahren Gefängnis im Falle einer Kommunikation von geheimen Nachrichten und Fakten an Nichtbefugte vorsieht.
Ebenfalls an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses ging am Mittwoch ein Brief von Generalstaatsanwalt Robert Biever. Darin weist er auf mehrere derzeit laufende Ermittlungen, unter anderem in der Bommeleeër-Affäre, hin. Ermittelt werde des Weiteren in einem Fall von Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Dabei dürfte es um die illegale Aufzeichnung des Gesprächs von Premierminister Jean-Claude Juncker und Ex-SREL-Chef Marco Mille Anfang 2007 gehen. Ermittelt werde auch im Falle einer illegalen Abhöraktion. Gemeint ist wohl die Aktion des Geheimdienstes gegen einen eigenen Informanten, der dem SREL eine CD mit einem angeblichen Mitschnitt eines Gesprächs Juncker-Großherzog Henri zusteckte. Andere Vorermittlungen wegen vermeintlicher Umtriebe im Zusammenhang mit dem Geheimdienst gebe es nicht, betont Biever.
Strafbestimmungen gelten nicht für Abgeordnete
Urbany zufolge dürften nichtöffentliche Sitzungen des Untersuchungsausschusses nicht zu Vertuschungszwecken missbraucht werden. Strafbestimmungen würden nicht für Abgeordnete in ihrer parlamentarischen Aufklärungsmission gelten, betont der Jurist.
Der Vertreter von „déi Lénk“ in der Untersuchungskommission sei von der Abgeordnetenkammer gewählt worden, um illegale Aktivitäten des Geheimdienstes politisch mitaufdecken zu helfen. Er werde sich an dieses Mandat halten, mit dem klaren Ziel, politische Aufklärung in das Dossier zu bringen.
De Maart

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