Mittwoch29. Oktober 2025

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21-Jährigen droht lebenslange Haftstrafe

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Vor der Kriminalkammer musste sich am Dienstag eine 21-jährige Frau, wegen Mordes verantworten. Ihr wird vorgeworfen mit einem Messer ihren Ex-Freund tödlich verletzt zu haben.

Am 14. Mai 2011 abends gegen 22 Uhr soll es in der hauptstädtischen rue de Strasbourg vor dem Haus Nummer 21 zu einem Streit zwischen der Beschuldigten und ihrem damaligen Freund gekommen sein. Dieser soll so heftig gewesen sein, dass die damals 19-Jährige ihren Freund aus Wut, mit einem Messer in den Hals gestochen hat. Sie hatte den Mann so schwer verletzt, dass dieser nachdem er ins Krankenhaus eingeliefert wurde, an seinen Verletzungen starb. Das Opfer, ein damals 21-jähriger Mann soll unter anderem in der Drogenszene bekannt gewesen sein. Die Frau muss sich wegen Mord vor der Kriminalkammer verantworten.

Anfangs der Sitzung gestand die Angeklagte die Vorwürfe. Anschließend war es an dem Gerichtsmediziner der vor den Präsidenten der Kriminalkammer Prosper Klein trat. Er erklärte, dass die Frau mit der rechten Hand zugestochen habe. Bei der Waffe soll es sich um ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von rund acht Zentimeter gehandelt haben. Es wurde bei dem Opfer eine Schnitt-Stichverletzung neben dem Schlüsselbein festgestellt. Zudem soll das Messer fünf Zentimeter tief in die Lunge eingedrungen sein. Der Gerichtsmediziner erklärte, dass die Todesursache eine Verblutung war.

Impulsiv und Kontrollverlust

Der psychiatrische Gutachter betonte, dass die Angeklagte sehr ängstlich sei und ständig unter Alpträume leiden würde. Dies bereits seit ihrer Kindheit. Zudem habe sie psychiatrische Probleme, deshalb musste sie sich bereits Anfang des Jahres 2011 einer Kur in Deutschland unterziehen. Der Gutachter unterstrich zudem, dass die Frau während ihrer Pubertät gelitten habe. Auch soll ihre Mutter ihr nicht die nötige Liebe geschenkt haben, die man in solch einem Alter brauchen würde. Der Gutachter beschrieb sie als impulsiv und als einen Menschen, der des Öfteren unter Kontrollverlust leiden würde. Sie leide unter einem „Borderline-Sydrom“.

Allerdings sei sie sich zum Tatzeitpunkt bewusst gewesen was sie tun würde. „Sie hatte zu dem Zeitpunkt einen heftigen Wutausbruch. Nachdem was die Angeklagte mir erzählt hat, soll ihr damaliger Freund angefangen haben sie zu schlagen. Sie wusste sich nicht mehr zu wehren und hat zugestochen“, so der Experte. Laut dem Gutachter hat die Angeklagte als Bedienung in einer Bar auf dem Bahnhofsviertel gearbeitet. Hier soll sie in Kontakt mit der Drogenszene gekommen sein, wo sie auch ihren damaligen Freund kennenlernte. Nachdem beide ein Paar waren, soll es sehr oft zu Streitereien gekommen sein. „Die Angeklagte muss sich einer weiteren Kur unterziehen um ihre psychiatrischen Probleme in den Griff zu bekommen“, so der Experte abschließend.

Streit um Wohnungsschlüssel

Der Ermittler schilderte vor dem Präsidenten der Kriminalkammer Prosper Klein, was die Angeklagte anlässlich der Vernehmung ausgesagt hatte. Bei dem Streit zwischen der Angeklagten und ihrem Ex-Freund habe es sich um den Wohnungsschlüssel der Beschuldigten gehandelt, den das spätere Opfer verloren hatte. Laut dem Ermittler habe der damalige Freund sie provoziert und gesagt: „Dann huel dein Messer mee du traus dech net“. Nachdem sie zugestochen hatte, habe die Angeklagte sofort den Notruf verständigt.

Am Mittwoch wird der Prozess mit weiteren Zeugen, den Plädoyers der Rechtsanwälte und dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft fortgesetzt.