Wer bis zu diesem Zeitpunkt sein Dossier nicht in den Briefkasten des „Point de contact régularisation (Service décisions anticipées – rue de la Loi)“ abgelegt hat, kommt in Zukunft in den „Genuss“ von höheren Strafzahlungen, weil ab Montag (15.07.13) in Belgien eine weitere Etappe in der sogenannten „Déclaration libératoire unique“ in Kraft treten wird. Der Mindestsatz für nicht verjährte Vergehen wird dann 15 Prozent betragen, in schlimmeren Fällen sogar 20 Prozent neben der normalen Besteuerung. Vergehen, die schon die Verjährungsfrist überschritten haben, werden in Zukunft pauschal mit einem Strafsatz von 35 Prozent belegt.
Seit Beginn des Monats habe das belgische Steueramt 5.840 Dossiers zu Regularisierung von Vermögen bekommen, meldete am Samstag die Brüsseler frankophone Tageszeitung Le Soir. Das seien immerhin bereits 2.000 Dossiers mehr als für den gesamten Monat Juni, der bereits wie die vorherigen Monate einen größeren Ansturm an Regularisierungsdossiers verzeichnet hatte.
De Maart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können