Nachdem die Klage eines Privatmannes im Juli 2013 vom „Tribunal de police de Luxembourg“ in erster Instanz zunächst abgewiesen wurde, hat nun die Staatsanwaltschaft des „Tribunal d’arrondissement“ zusammen mit dem damaligen Kläger Berufung eingelegt. Belling muss sich erneut in dieser Sache am 17. Februar dem Gericht stellen.
Die Baugenehmigungen betreffen mehrere Apartmenthäuser entlang der route de Mondorf, in der „Cité Buschland“ und ein Fast-Food-Restaurant in der rue de l’Europe. Das Gebiet sei laut damals geltendem PAG von 1990 als „Zone d’habitation pure“ ausgewiesen worden, die den Bau von Einfamilien- oder allenfalls Zweifamilienhäusern zulasse, aber keinesfalls von Apartmenthäusern.
Ex-Bürgermeister bestreitet Vorwürfe
Das sagte der Kläger im ersten Prozess damals gegenüber dem Tageblatt (s. „T“ vom 22.6.2012). Belling hatte sich zwischen Mitte April und Anfang Juni 2013 in dieser Sache vor Gericht erklären müssen. Die Vertretung des Klägers hatte vor Gericht die Verurteilung Bellings zu einer Geldbuße sowie einem symbolischen Schadenersatz von einem Euro gefordert.
Der ehemalige Bürgermeister hatte damals alle Vorwürfe bestritten und von sich gewiesen. Jetzt hat sich ganz offensichtlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wie aus der offiziellen Vorladung hervorgeht. Sie ist unter www.krunnemeck.lu unter dem Punkt „Forum“ allgemein zugänglich.
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