In der Ruling-Problematik sollen mittlerweile vier Länder im Visier der EU-Kommission stehen. Neben Belgien, Irland, den Niederlanden ging im Dezember auch ein Fragenkatalog an Luxemburg, um die Steuerpraxis gegenüber Großunternehmen zu hinterfragen. Dies meldete am Freitag die belgische Finanzzeitung L’Echo.
Über das sogenannte Ruling, auch Steuerentscheid genannt, können die großen international operierenden Konzerne ihre Umsätze, Gewinne oder sogar Verluste von Land zu Land transferieren und so ihre Steuerlast drücken. Seit der Finanzkrise stehen diese Praktiken in der Kritik, vor allem der großen europäischen Länder, weil ihnen dadurch hohe Steuereinnahmen entgehen.
Legale Praktik
Zur Berühmtheit hat es mittlerweile die sogenannte „Double Irish With a Dutch Sandwich“-Praktik gebracht, bei dem die Gewinne zwischen Irland und den Niederlanden hin und her verlagert werden. Eigentlich stehen die Staaten in Europa hier in einer Wettbewerbssituation miteinander. Im Gegensatz zum normalen Steuerbürger können in der Regel die Unternehmen bei den jeweiligen Verwaltungen anfragen lassen, wie sich welche Operation auf ihre Besteuerung auswirken und können diese somit genau im Voraus berechnen.
Die Praktiken sind legal, auch weil bei steuerlichen Fragen die nationale Souveränitäten weiterhin die Oberhand haben. Die Staaten stehen hier in Konkurrenz zueinander, u.a. auch um Großkonzerne anzuziehen. Das „Bureau d’imposition Sociétés 6“ der Steuerverwaltung behandelt die Ruling-Fälle in Luxemburg. Es ist kein Zufall, dass das Steuerbüro mit rund 50 Personen bei weitem personalmäßig das am besten ausgestattete ist.
Im Visier
Luxemburg steht immer wieder durch diese Steuervermeidungspraktiken im Fokus der internationalen Öffentlichkeit. So noch vor ein paar Tagen in Frankreich, als es um die Besteuerung der französischen Filialen des Fast-Food-Giganten McDonald’s ging. Diese sollen angeblich ihre Umsätze über die jeweiligen Mutterfirmen in Genf und Luxemburg versteuert haben.
Antoine Colombani, Sprecher des Wettbewerbskommissars Joaquin Almunia, bestätigte gegenüber dem Tageblatt, dass ein Fragebogen über die jeweiligen steuerlichen Ruling-Bestimmungen an verschiedene Länder verschickt wurden. Es sei die Rolle der Kommission, sicherzustellen, dass Unternehmen keine unzulässigen selektiven steuerlichen Vorteile bekommen, etwa über den Weg von individuellen Steuerrulings. „Wir befinden uns zurzeit in einem ersten Stadium, bei dem es darum geht, Informationen zu sammeln. Momentan ist es noch zu früh, um darüber zu spekulieren, ob dies zu einer formalen Untersuchung über staatliche Beihilfen führen wird.“
Die Kommission meint weiterhin: „Wir haben kein Problem mit ’tax rulings‘ als solche, so lange diese keine selektive Vorteile für spezifische Unternehmen anbieten.“
Welche Praktik genau die EU-Kommission in Luxemburg interessiert, ist noch nicht bekannt.
De Maart

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