Diese Anpassung an die Entwicklung des medianen Einkommens ist ein wichtiges Instrument zur sozialen Absicherung der Familien. Als das Gesetzesprojekt nun vorgelegt wurde, fehlte dieser Aspekt allerdings im Text.
Bei einer dringend angefragten Unterredung, die am Mittwoch mit Familienministerin Corinne Cahen stattfand, erläuterte eine Delegation des OGBL, angeführt von Präsident André Roeltgen, noch einmal den Standpunkt der Gewerkschaft. Sie befürchtet, der reelle Wert der Zulage könne sinken, falls die versprochene Anpassung (jeweils am 1. Januar nach Feststellung der Lohnentwicklung) nicht realisiert werde.
Familienministerin Corinne Cahen war mit dieser Forderung prinzipiell einverstanden; die technischen Modalitäten werden nun erarbeitet.
Ein zweiter Punkt der Unterredung betraf die Reform des Elternurlaubs. Diese soll laut Vorstellungen des OGBL am 1. Januar 2016 in Kraft treten, da ansonsten die Abschaffung der Erziehungs- und Mutterschaftszulage ohne Alternative sei und einen reellen Verlust für die Betroffenen darstellen würde.
Auch hier fand die Delegation ein offenes Ohr bei der Ministerin, die versprach, den entsprechenden Text so schnell wie möglich auf den Instanzenweg zu schicken. Sofern die parlamentarischen Hürden genommen werden können, werde diese Reform noch vor 2016 verabschiedet werden.
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