Donnerstag6. November 2025

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Mehr Power für die Betriebs-Delegationen

Mehr Power für die Betriebs-Delegationen
(Herve Montaigu)

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Das Parlament hat am Donnerstag mit den Stimmen von Koalition und „déi Lénk“ einer Reform des Gesetzes von 1979 über die betriebliche Mitbestimmung zugestimmt.

Die Prozeduren vereinfachen und das Instrument effizienter gestalten sei eine notwendige Reaktion auf das sich verändernde Betriebsleben gewesen, betonten Berichterstatter Frank Arndt (LSAP) und Arbeitsminister Nicolas Schmit. Die Reform lehnt sich an das deutsche Modell der Mitbestimmung über starke Betriebsräte. Anders als in Frankreich, wo die (zersplitterten) Gewerkschaften vor allem laut schreien, wie der Minister meinte. ADR und CSV stimmten gegen das Gesetz. Weil es in kleinen Betrieben mit den Freistellungen die jeweils stärksten Gewerkschaft bevorteile, was undemokratisch sei.

Zentrale Reformpunkte

– Die Betriebsdelegation wird zum einzigen Arbeitnehmergremium in einem Betrieb. Er übernimmt auch die Aufgaben des gemischten Betriebsrats, der abgeschafft wird. Ab 15 Beschäftigten muss ein Betriebsrat geschaffen werden.

– Bei Konflikten, kollektiven oder individuellen, soll die Delegation in einem „esprit de coopération“ mit dem Patron nach einer Lösung suchen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Delegation die Gewerbeinspektion (ITM) befassen.

– Der Patron muss die Delegation über wichtige betriebliche und mögliche künftige Entwicklungen informieren und konsultieren. In Betrieben über 150 Beschäftigten muss dies einmal im Monat geschehen.

– In Betrieben mit mehreren wirtschaftlichen Einheiten muss auf Antrag von zwei oder mehr Delegationen eine gemeinsame Delegation geschaffen werden.

– Die „jeunes délégués“ werden abgeschafft. Gleichzeitig wird das Kandidatenalter der Delegierten von 18 auf 16 Jahre gesenkt.

– In Betrieben mit mindestens 51 Beschäftigten kann die Delegation unter gewissen Bedingungen interne und externe Berater heranziehen. Bislang ist dies ab 150 Beschäftigten möglich. Zudem ist es auf national repräsentative Gewerkschaften begrenzt. Künftig dürfen dies auch sektoriell repräsentative Gewerkschaften.

– Die Freistellung für Delegierte werden erweitert. In Zukunft gilt bereits ab 250 Beschäftigten eine Freistellung von einem Delegierten. Zwischen 500 und 1.000 Beschäftigten sind es zwei, bis 2.000 drei, bis 3.500 vier und danach ein zusätzlicher pro 1.500 Beschäftigte. Im Sinne einer effektiven Arbeit fällt bei unter 1.000 Beschäftigten die Freistellung integral der stärksten Gewerkschaft zu.

Marc Spautz (CSV) machte einen langen historischen Exkurs, in dem er auf den vornehmlich vom LCGB hochgespielten Streit über die Freistellungen von Delegierten einging. Im Sinne eines besseren Funktionierens der Delegation sollen die Freistellungen der stärksten Gewerkschaft zukommen. Erst bei Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten werden sie proportional vergeben.

Nicht demokratisch

Das sei nicht demokratisch, so Spautz. Für ihn ist das ein „Geschenk“ an den OGBL,“ weil dieser die Wahl der Gambia-Koalition unterstützt hat“. Es sei jedenfalls komisch, dass diese Änderung erst nachträglich in den noch von der CSV/LSAP-Koalition eingebrachten Text gehoben wurde. Ein gut funktionierender Sozialdialog ohne Arbeitskämpfe und Streiks sei ein wichtiges wirtschaftliches Instrument, ein Standortvorteil für das Land, fand Joëlle Elvinger (DP), die nicht verheimlichte, dass ihre Partei sich in dieser Thematik bewegt habe. Gérard Anzia („déi gréng“) begrüßte die Reform ohne Einschränkungen. Es sei dies ein Schritt in Richtung deutsches Mitbestimmungsmodell mit Betriebsräten. Ein System, das sich bewährt habe.

Gast Gibéryen (ADR) wunderte sich über die Aufregung von Marc Spautz, der jetzt von undemokratischen Methoden rede. „Solange es darum ging, anderen Gewerkschaften den Zugang zur nationalen Repräsentativität zu verweigern, hat der LCGB immer Front zusammen mit dem OGBL gemacht.“ Die ADR sei immer für demokratischen Pluralismus und gegen politischen Favoritismus gegenüber nahestehenden Gewerkschaften gewesen.