Sonntag9. November 2025

Demaart De Maart

Vermummungsverbot in der „Ärenzdallgemeng“

Vermummungsverbot in der „Ärenzdallgemeng“
(Evert-jan Daniels/dpa)

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Auch die Ernztalgemeinde reiht sich in den Reigen der Gemeinden Luxemburgs ein, in denen ein Vermummungsverbot gilt. Am Montagabend wurde dieser Schritt im Rahmen des neuen kommunalen Polizeireglements vom Rat beschlossen.

Die „Ärenzdallgemeng“ wurde 2012 aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Ermsdorf und Medernach gebildet. Im Rahmen ihres neuen kommunalen Polizeireglements wird es von nun an verboten sein, hier sein Gesicht zu vermummen. Damit reiht sich die Gemeinde in den Kreis der Orte ein, wo so ein Reglement schon besteht.

Erst kürzlich hatte Innenminister Dan Kersch auf eine parlamentarische Frage seines LSAP-Parteikollegen Alex Bodry geantwortet, dass in 56 der insgesamt 105 Gemeinden Luxemburgs ein kommunales Polizeireglement bestehe. Von diesen haben 37 ein betreffendes Verbot („interdiction de dissimuler son visage en public“). Vor einigen Tagen hatte auch Wiltz in einer Sitzung sein erstes Polizeireglement erlassen, unter anderem mit dem Verbot der Vermummung.
Als Ausnahme soll die Karnevalszeit gelten, wo es erlaubt sein wird, sein Gesicht zu „maskieren“.

„Ärenzdallgemeng“-Bürgermeister André Kirschten bedauerte am Montagabend, dass es keine richtige landesweite Regelung in dieser Sache gibt. Man würde Gefahr laufen, dass es in der einen Gemeinde weiterhin erlaubt bleibe, sein Gesicht zu verhüllen, in einer anderen jedoch strikt verboten sei. Der Bürgermeister ist der Meinung, dies müsse von „oben“ aus dem Ministerium geregelt werden und für alle verbindlich sein.