Der Bundestag verabschiedete dazu am Donnerstagabend ein Gesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, das im Dezember das Kabinett passiert hatte. Flüchtlinge und Asylsuchende sollen künftig zudem direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland registriert werden.
Auf dem sogenannten Ankunftsnachweis sollen neben dem Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Geschlecht auch ein Foto sowie Größe und Augenfarbe enthalten sein. Flüchtlinge ohne den Ausweis sollen von Leistungen ausgeschlossen werden.
Datensatz mit Fingerabdruck
Parallel wird zu jedem Asyl- und Schutzsuchenden wie auch zu illegal eingereisten Personen zentral ein Datensatz mitsamt Fingerabdruck gespeichert. Dies soll sofort nach dem ersten Kontakt mit einer Behörde geschehen und nicht erst bei der Einreichung eines Asylantrags.
Auch Angaben zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen werden aufgenommen. Für eine schnellere Integration werden für Asyl- und Schutzsuchende auch Angaben zur Schul- und Berufsausbildung oder sonstige Qualifikationen vermerkt. Auch der Austausch der Daten soll verbessert werden. Sie sollen allen öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die diese für ihre Arbeit benötigen.
Mit dem Gesetz sollen die Zahl der nicht registrierten Asylsuchenden in Deutschland reduziert und Doppelregistrierungen möglichst verhindert werden.
De Maart
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