Donnerstag6. November 2025

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Pechstein erleidet Niederlage

Pechstein erleidet Niederlage
(Peter Dejong)

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage von Claudia Pechstein gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag für unzulässig.

Damit widersprach der BGH in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Das Urteil des OLG wird aufgehoben, der Fall wird nicht neu aufgerollt.

Claudia Pechstein: „Wir Sportler sind scheinbar Menschen zweiter Klasse. Was ich da heute gehört habe, ist definitiv nicht akzeptabel für mich. Fest steht: Es ist noch nicht zu Ende. Ich denke, es dauert noch ein paar Jahre. Aber ich habe Ausdauer und kämpfe bis zum Schluss.“

Während Pechstein wortlos das Gerichtsgebäude verließ, kündigte ihr Anwalt Thomas Summerer die Fortsetzung des Kampfes an. „Das war noch nicht das letzte Wort“, sagte Summerer. Das Pechstein-Lager will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und hatte im Vorfeld schon erklärt, zur Not vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

5-Millionen-Klage

Pechstein hat die ISU auf rund fünf Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das OLG gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen. Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte.

Die 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

In der Dienstagsausgabe des Tageblatt gibt der Luxemburger Anwalt Marc Theisen (ebenfalls Mitglied der Exekutive der Europäischen Olympischen Komitees) in sechs Punkten Erklärungen zur Causa Pechstein.