Mittwoch31. Dezember 2025

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JustizDer beschuldigte Besitzer des Feuerwerklagers in Rosport zeigt Polizei bei der IGP an

Justiz / Der beschuldigte Besitzer des Feuerwerklagers in Rosport zeigt Polizei bei der IGP an
Mit bösen Bullen ist nicht zu spaßen Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Polizei hat am Montag in Rosport mehr als eine Tonne Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Der Beschuldigte wirft den Beamten nun seinerseits Pflichtverstöße vor.

Nach dem Fund eines illegalen Pyrotechniklagers in einer stillgelegten Tankstelle in Rosport wehrt sich der Betroffene jetzt gegen die Einsatzkräfte. Er hat bei der Inspection générale de la police (IGP) eine Beschwerde gegen die Polizei eingereicht. darin wirft er den Beamten vor, die sichergestellten Feuerwerkskörper am Abend des 29. Dezember ohne die vorgeschriebene Gefahrgutkennzeichnung transportiert zu haben.

In seiner Anzeige, die dem Tageblatt vorliegt, schildert er, er habe gegen 21.40 Uhr beobachtet, wie ein Lastwagen vom Gelände in Richtung Grevenmacher abfuhr. Am Fahrzeug habe er keine sichtbaren ADR-Warntafeln oder Gefahrzettel erkannt, obwohl es laut Unterlagen um 1.140 Kilogramm Feuerwerkskörper ging, darunter 197,3 Kilogramm reine Explosivmasse. Als Beweismittel nennt er Fotos, Transportdokumente und Zeugen. Er spricht von einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und fordert Ermittlungen.

Schlecht informiert?

Gegenüber dem Tageblatt erhebt der Betroffene zudem einen weiteren Vorwurf: Vor Ort habe man ihn nicht ausreichend über die Anschuldigungen informiert. Die Einsatzkräfte hätten lediglich die fehlende Genehmigung im Zusammenhang mit der ITM erwähnt. Von einem Geldwäscheverdacht habe er erst aus der Berichterstattung erfahren. Sein Anwalt werde sich ebenfalls bei den Medien melden, sagt er.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag mitgeteilt, sie ermittle gegen eine natürliche und eine juristische Person wegen Verstößen gegen das Gesetz über klassifizierte Betriebe sowie wegen Geldwäsche. Bei der Durchsuchung am späten Nachmittag des 29. Dezember stellten die Ermittler die Pyrotechnik sicher. Außerdem beschlagnahmten sie Buchhaltungsunterlagen und Vermögenswerte, die mutmaßlich aus Straftaten stammen. An dem Einsatz waren neben der Polizei auch ITM-Dienste beteiligt. Die Staatsanwaltschaft war am Mittwochnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Anzeige bei der IGP ist ein separates Verfahren. Sie ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Ermittlungen der Justiz weiterlaufen. Für beide Seiten gilt: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Altwies Yves
31. Dezember 2025 - 14.28

Schon zum schmunzeln wenn es stimmen sollte...