24. Dezember 2025 - 10.32 Uhr
Im Unterricht geschlafenLuxemburger Lehrer muss in Zwangsruhestand
Wer würde nicht gerne manchmal ein Nickerchen am Arbeitsplatz machen? Ein Lehrer aus Luxemburg hat solche Tagträumereien kurzerhand in die Tat umgesetzt. Wie 100,7 berichtet, wurde er zwangsweise in den Ruhestand versetzt, weil er „wiederholt nicht an seinem Arbeitsplatz gewesen sei, regelmäßig zu spät gekommen sei und im Unterricht geschlafen habe“.
Gleich drei Disziplinarverfahren wurden gegen den Lehrer eröffnet: Das erste im Oktober 2022, rund zwei Jahre nach dem Beginn seiner Tätigkeit als Lehrer, das zweite im Februar 2023 und das dritte im Juni 2023. Im November 2023 entschied der Disziplinarrat der Staatsbeamten dann, dass Mann zwangsweise pensioniert werden solle – Bildungsminister Claude Meisch (DP) leistete Folge.
Doch die Geschichte war noch nicht vorbei: Der Lehrer zog im Februar 2024 vor das Verwaltungsgericht. Dieses entschied dann auf eine mildere Strafe: eine zeitlich begrenzte Suspendierung mit Gehaltsentzug für ein halbes Jahr. Damit war der Staat wiederum nicht einverstanden und legte Berufung ein. In ihrem aktuellen Urteil begründen die Richter den Zwangsruhestand damit, dass die Verfehlungen des Lehrer keine zwei Jahre nach seiner Ernennung begonnen und zu nicht weniger als drei Disziplinarverfahren geführt hätten. Der Beamte war anderer Meinung. Er wolle laut den Richtern eine mildere Strafe als jene, die die ersten Richter verhängt hatten.
Im Urteil ist laut 100,7 von einem „dauerhaft defizitären Verhalten“ die Rede, das trotz der Disziplinarverfahren fortgesetzt worden sei. Der Mann habe den normalen Schulbetrieb gestört. Zudem sei das Vertrauensverhältnis zu seinen Kollegen zerstört gewesen. Deshalb sei angesichts der Schwere der Taten eine Zwangsversetzung in den Ruhestand nicht unverhältnismäßig gewesen. (dr)
De Maart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können