12. Dezember 2025 - 16.42 Uhr
Akt.: 12. Dezember 2025 - 16.50 Uhr
Nach Welpen-FundWie oft werden in Luxemburg Haustiere ausgesetzt – und welche Strafen gibt es?
Der Fall hat am Montag Luxemburg geschockt: Zwei Hundewelpen wurden in Diekirch und Luxemburg entsorgt. Einer wurde in einer Mülltonne, der andere in einer Hecke gefunden. Sie waren erst einen Tag alt. Durch Zufall wurden sie entdeckt und zu Tierärzten gebracht. Nun werden sie gemeinsam aufgezogen. Vom Besitzer fehlt weiterhin jede Spur. Wird er gefasst, drohen ihm eine Geld- oder Gefängnisstrafe.
Das Luxemburger Tierschutzgesetz verbietet das Aussetzen von Tieren. Wenn der Besitzer ermittelt werden kann, drohen ihm eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und/oder eine Geldstrafe von 251 bis 200.000 Euro, schreibt die Veterinärverwaltung ALVA auf Nachfrage des Tageblatt.
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Damit der Täter, der die beiden Welpen ausgesetzt hat, gefasst wird, hat die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung ausgesetzt. 500 Euro zahlt Peta für Hinweise. Wer etwas beobachtet hat, soll sich bei der Polizei oder bei Peta melden. „Wir möchten helfen aufzuklären, wer die erst einen Tag alten Hundebabys so herzlos wie Müll ‚entsorgt‘ und damit ihren Tod in Kauf genommen hat“, schreibt die Organisation.
Seltenheit oder nicht?
Da es keine offiziellen Zahlen gibt, ist nicht bekannt, wie oft in Luxemburg Haustiere ausgesetzt werden. In der Regel könnten die Tiere auch nicht einwandfrei als solche identifiziert werden, sagt Loïc Feltgen vom „Déierenasyl“ in Gasperich. „Das Bild des Hundes, der an der Autobahn an den Leitplanken ausgesetzt wird, existiert hier im Land (zum Glück) nicht.“ Das Tierheim führt allerdings Statistiken über „gefundene“ Tiere. Das sind Hunde oder Katzen, die von Privatpersonen, Tierschutzvereinen oder der Polizei irgendwo entdeckt und zum Tierheim gebracht wurden.
Wenn die Tiere einen Chip haben, ist der Besitzer in der Regel schnell aufgefunden. Meist handelt es sich um ausgebüxte Vierbeiner. „Wenn wir keinen Chip finden oder dieser nicht registriert ist, veröffentlichen wir das Tier auf unserer Website in der Hoffnung, den Eigentümer zu erreichen“, sagt Feltgen. Dabei könnte es sich dann um ausgesetzte Tiere handeln. Bei Katzen sei die Lage noch weniger eindeutig als bei Hunden. Denn: Im Großherzogtum gibt es laut Feltgen eine enorm große Population von verwilderten Hauskatzen.
2024 hat das Tierheim 23 „gefundene“ Hunde und 198 „gefundene“ Katzen aufgenommen, die nicht wieder zu ihrem Eigentümer zurückgekehrt sind. 2023 waren es 42 bzw. 155 Tiere, 2022 mit 20 und 132 wieder ein paar weniger. Um das Problem zu bekämpfen, will das Tierheim nächstes Jahr eine große Kampagne starten.
Kampagne gestartet
Auch das Landwirtschaftsministerium ist auf eine ähnliche Idee gekommen. Zum Tag des Tierrechts am 10. Dezember hat das Ministerium die neue Kampagne „Ein Tier ist kein Modeaccessoire“ gestartet. Die Kernaussage: Ein neues süßes Haustier – womöglich als Weihnachtsgeschenk – soll gut überlegt sein. Die Kampagne will darüber aufklären, dass das Halten eines Tieres mit viel Verantwortung einhergeht. Für Jahre oder sogar Jahrzehnte.
Leider würde nach den Weihnachtsferien immer wieder beobachtet werden, dass die „bereits gut gefüllten Tierheime neue, ausgesetzte Hunde oder Katzen aufnehmen müssen“. Will sich jemand ein Haustier anschaffen, soll man sich deswegen im Vorfeld ausführlich über die Verantwortung der Haltung des Tieres informieren, sagt die ALVA. Laufe es einmal nicht so gut, könnten Tierheime, Hundetrainer oder Vereine weiterhelfen. Tierbesitzer müssen zudem gewisse Pflichten wie das Chippen erfüllen – und auch das Tierschutzgesetz beachten. Das Ministerium erinnert: Tiere aussetzen ist verboten.
De Maart

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