Freitag5. Dezember 2025

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„Ernsthafter Verdacht“ wegen EinbruchsJustiz steckt Minderjährige ins Gefängnis in Schrassig

„Ernsthafter Verdacht“ wegen Einbruchs / Justiz steckt Minderjährige ins Gefängnis in Schrassig
Drei Minderjährige müssen ins Gefängnis in Schrassig – kurz nachdem erst zwei Minderjährige von der Justiz dort untergebracht worden sind Foto: Editpress/Alain Rischard

Die Luxemburger Justiz bringt drei Minderjährige im Gefängnis in Schrassig unter. Ein vierter muss in ein Heim. Grund ist der „ernsthafte Verdacht“ wegen eines Einbruchs in ein Wohnhaus in Bascharage.

Die Luxemburger Polizei hat am Donnerstag vier Minderjährige nach einem Einbruch in ein Wohnhaus in Bascharage festgenommen. Die Justiz hat drei von ihnen im Gefängnis in Schrassig untergebracht – und einen in einem „speziellen Heim für Minderjährige.“ Das geht aus einer Mitteilung der Justiz am Freitag hervor.

Ausgangspunkt ist ein versuchter Diebstahl in einem Haus gegen 12 Uhr in Bascharage. Nachdem die Polizei alarmiert wurde, leitete sie sofort Ermittlungen ein, um die potenziellen Täter zu identifizieren. Kurz nach 14 Uhr gab es dann die Festnahme der vier Minderjährigen. Sie waren gerade zu einem geparkten Fahrzeug unterwegs.

„Die ersten gesammelten Beweise sowie die Ergebnisse der Ermittlungen ließen einen ernsthaften Verdacht gegen sie zu“, schreibt die Justiz. Die festgenommenen Minderjährigen seien der Polizei und den Justizbehörden gut bekannt, heißt es weiter. Einige von ihnen besitzen würden mehrere Identitäten besitzen, sowohl in Luxemburg als auch im Ausland. Außerdem sei einer der Minderjährigen bereits einmal im Gefängnis in Schrassig untergebracht worden.

„Mesure de garde provisoire“ im Gefängnis

„Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese Minderjährigen keinen festen Wohnsitz haben, was ihre gerichtliche und soziale Betreuung erschwert“, schreibt die Justiz. Nach der Vernehmung durch die Polizei seien drei der Minderjährigen deswegen mit einer „mesure de garde provisoire“ im Gefängnis untergebracht worden. Der vierte Minderjährige sei ebenfalls unter eine solche Maßnahme gestellt worden – aber in einem speziellen Heim.

Dadurch sollen Rückfälle verhindert werden und sichergestellt werden, dass die Minderjährigen für das weitere Verfahren erreichbar sind. Außerdem sollen die Minderjährigen so eine dem „geltenden Rechtsrahmen angemessene soziale Betreuung“ erhalten.

Bereits am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass zwei Minderjährige im Gefängnis in Schrassig untergebracht worden sind. Der Grund: Die Sicherheitsabteilung in der Erziehungsanstalt Dreiborn war voll.

Altbekannte Kritik

Luxemburg wird seit 30 Jahren vom Anti-Folter-Komitee des Europarats für schwere Mängel bei der Behandlung von minderjährigen Straftätern gerügt. Denn: Im Großherzogtum ist es keine Seltenheit, dass MInderjährige im Gefängnis in Schrassig untergebracht werden. Wie L’essentiel berichtet, waren es dieses Jahr bereits 23. Mit den drei Fällen vom Donnerstag sind es sogar 26.

Die Tendenz ist stark steigend. „Ende Oktober lagen wir bereits bei 21 Fällen. Das war schon fünfmal mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum und dreimal so viel wie 2023“, sagt Charel Schmit, Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher, dem L’essentiel. 2020 gab es einen Fall, 2021 acht, 2022 elf und 2023 sieben.

Die Hauptkritikpunkte des Anti-Folter-Komitees: Die „materiellen Bedingungen“ in Schrassig seien „inakzeptabel und für Kinder ungeeignet, da sie nicht strikt von den erwachsenen Häftlingen getrennt werden“, heißt es im letzten Bericht. Die Betreuung sei dort „unzureichend“, da die Betroffenen „sich selbst überlassen“ seien.

Besserung ist erst mal keine in Sicht. Die neue Jugendstrafanstalt in Dreiborn mit 30 Plätzen soll erst in frühestens fünf Jahren vollständig fertig sein. (dr)

Nomi
5. Dezember 2025 - 12.40

Wann deen aal genuch ass fir anzebriechen, dann ass hien och aal genuch fir ob Schrasseg !