23. November 2025 - 11.30 Uhr
VerkehrWarum in Luxemburg Autos mit verbotenen Kennzeichen herumfahren
Bei der Wahl des Kennzeichens ist in Luxemburg nicht alles erlaubt: Die Abfolgen „HJ“, „KZ“, „SA“, „SS“, „KK“, „PD“ und „WC“ sind verboten. Trotzdem werden im Großherzogtum immer wieder Autos mit diesen Kombinationen auf den Straßen gesehen. Warum?
Der Grund ist die großherzogliche Verordnung vom 17. Juni 2003, wie das Mobilitätsministerium auf Nachfrage mitteilt. Dann sind die genannten Kombinationen verboten worden. Allerdings: Wer vorher etwa mit einem „SS“ auf dem Nummernschild herumgefahren ist, durfte das auch nachher noch tun. „Die Zuteilung einer Kennzeichennummer stellt eine individuelle Verwaltungsentscheidung dar, die nicht mehr einseitig von der öffentlichen Hand zurückgenommen werden kann“, heißt es aus dem Ministerium. Deswegen dürfen Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2003 angemeldet worden sind, weiterhin ihr Kennzeichen benutzen – auch wenn darin mittlerweile verbotene Kombinationen enthalten sind.
Diese Regeln gelten in Luxemburg
Die meisten aktuellen Kennzeichen in Luxemburg bestehen aus zwei Buchstaben und vier Ziffern. Wer ein altes Kennzeichen übernimmt oder ein Sonderzeichen beantragt, darf hingegen auch mit anderen Abfolgen unterwegs sein. Das können dann auch vier oder fünf Ziffern ohne Buchstaben sein. Bestimmte Kombinationen sind dabei immer ausgeschlossen: „HJ“, „KZ“, „SA“, „SS“ – die für die Abkürzungen „Hitlerjugend“, „Konzentrationslager“, „Sturmabteilung“ und „Schutzstaffel“ stehen – sowie „KK“, „PD“, „WC“. Darüber hinaus dürfen „O“ und „I“ nicht zusammen verwendet werden, um Verwechslungen mit den Ziffern „0“ und „1“ zu vermeiden.
Für Zahlenkombinationen gilt hingegen kein Verbot. Kennzeichen mit den Zahlen „88“ oder „18“ – die für „Heil Hitler“ und „Adolf Hitler“ stehen können – sind demnach in Luxemburg erlaubt.
Bestimmte Kombinationen sind zudem für Sonderserien reserviert: „AA“ für Behördenfahrzeuge, „CD“ für den „Corps diplomatique“ und „ZZ“ für Fahrzeuge, die nur während einer bestimmte Zeit durchs Land fahren, wie zum Beispiel Messe-Fahrzeuge.
Darüber hinaus kam es 2003 mit der Einführung der Verbotsliste wohl zu Fehlern. „Im Jahr 2003 sind beim Übergang vereinzelt Kennzeichen an Bürgerinnen und Bürger vergeben worden, die nicht im Einklang mit dem oben genannten Reglement stehen“, schreibt das Ministerium. Aufgrund der geltenden Regeln könnten die dann nicht mehr zurückgenommen werden. Solche Situationen können laut Ministerium heute allerdings nicht mehr auftreten: Das bestehende System würde das verhindern.
Demnach besteht nur eine Möglichkeit, solche Kennzeichen aus dem Verkehr zu ziehen: Sie müssen abgemeldet werden. Dann kann das alte Format nicht mehr für eine neue Zulassung verwendet werden.
De Maart

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