Freitag7. November 2025

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Forderung nach SchadenersatzTausende Hoteliers klagen gegen booking.com – Auch Luxemburger Betriebe beteiligen sich

Forderung nach Schadenersatz / Tausende Hoteliers klagen gegen booking.com – Auch Luxemburger Betriebe beteiligen sich
Gegen Booking.com wird gerade eine Sammelklage europäischer Hoteliers vorbereitet – auch luxemburgische Betriebe beteiligen sich daran Foto: dpa/Fabian Sommer

Es ist ein bislang beispielloser Vorgang in der Hotellerie Europas. Mehr als 15.000 Hotels in ganz Europa klagen gegen die Online-Plattform Booking.com. Auch luxemburgische Hotels haben sich der Sammelklage auf Schadensersatz angeschlossen.

Das bestätigt der europäische Hotel- und Gaststättenverband Hotrec mit Sitz in Brüssel auf Tageblatt-Anfrage. 47 Landesverbände aus Europa sind darin vereinigt. Die genaue Zahl der Hoteliers in Luxemburg, die sich beteiligen, vermag der Dachverband aktuell noch nicht mitzuteilen. Die Liste der Kläger werde vor der Einreichung noch von Rechts- und Wirtschaftsexperten konsolidiert und validiert, heißt es in der Antwort weiter.

Am 29. August ist die Frist, sich für eine Klage zu registrieren, abgelaufen. Derzeit sei die Klageschrift in Vorbereitung, um die Sammelklage noch vor Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam einzureichen, heißt es aus Brüssel weiter. In der niederländischen Stadt ist der soziale Sitz von Booking.com. Es geht um Schadensersatz für die Kläger in nicht unerheblicher Höhe.

20 Jahre lang hindert die „Bestpreisklausel“ des Onlineriesen ihre „Partner“, die dort gelisteten Hotels, daran, ihre Zimmer zu einem niedrigeren Preis bei einer Direktvermietung beispielsweise über die hoteleigene Webseite anzubieten. Konkret hieß das: Bei einer direkten Buchung musste der Zimmerpreis immer über dem der Plattform liegen. Das ging 20 Jahre lang so und betrifft den Zeitraum zwischen 2004 und 2024.

Schadensersatz wegen Verzerrung des Wettbewerbs

In dem Jahr schafft Booking.com die Klausel wegen des „Digital Markets Act“ der EU ab. Im selben Jahr trifft der EuGh im September eine wegweisende Entscheidung. Darin argumentiert das Gericht, dass die Klauseln den Wettbewerb beschränken. Ein Amsterdamer Bezirksgericht hatte dem europäischen Pendant Fragen zur Vereinbarkeit von Bestpreisklauseln im Hinblick auf die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union vorgelegt.

Das Gericht fällte eine Entscheidung, die einem klaren „Nein“ zu den Bestpreis-Klauseln gleichkommt. Sie verstoßen gegen die europäischen Wettbewerbsregeln und seien zudem nicht notwendig, „um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Hotelreservierungsplattform zu gewährleisten“, heißt es in der EuGh-Entscheidung weiter. Das Urteil war der erste Schritt Richtung fairen Wettbewerb, den auch das hiesige Tourismusministerium lobend anerkennt.

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Der Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt beträgt in Luxemburg 0,8 Prozent. Mehr als 40.000 Arbeitsplätze hängen an der Branche.

Die sogenannte „Best Price“-Klausel von Booking.com für kartellrechtswidrig zu erklären, sei ein wichtiger Schritt für den fairen Wettbewerb im digitalen Tourismusmarkt, heißt es aus der Hauptstadt. Diese Klausel habe die unternehmerische Freiheit eingeschränkt und insbesondere kleine und mittelständische Betriebe benachteiligt, heißt von dort auf Tageblatt-Anfrage weiter.

Gerade sie hätten seltener die Mittel für Marketingkampagnen für Direktbuchungen und seien daher stark auf Buchungsplattformen angewiesen, argumentiert die Behörde weiter. Im Land beträgt der Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt 0,8 Prozent, mehr als 40.000 Arbeitsplätze hängen an der Branche. Diese Zahlen gibt das zuständige Ministerium auf seiner Webseite an. Für Kunden hat ein zukünftiges Urteil keine Auswirkungen mehr, aber für die Hoteliers. Der Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), Tobias Warnecke, schätzt, dass die Hotels rund 30 Prozent der geleisteten Kommissionszahlungen an Booking.com zurückverlangen können. Das geht aus einem Beitrag des Nachrichtenportals RBB 24 am 14. August hervor.

Lucilinburhuc
7. November 2025 - 17.56

Booking.com haben den Bogen überspannt. Schade das eine Europäische Technoriese gerade so schlimm ist wie Meta, Mrosoft und co.