Freitag28. November 2025

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DienstreisenLuxemburger Staatsbeamte reisen Economy – es sei denn …

Dienstreisen / Luxemburger Staatsbeamte reisen Economy – es sei denn …
Economy-Pflicht auf Dienstreisen: Luxemburgs Staatsbeamte reisen grundsätzlich in der Economy-Klasse Symbolbild: Freepik

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Die Schweiz hat 2024 eine „Economy only“-Regel für Außenministeriumsreisen eingeführt. Wie sieht es in Luxemburg aus? Müssen sich die hiesigen Beamten auch mit pappigen Sandwiches und angezogenen Knien neben die Tragfläche klemmen, oder schwelgen sie im Luxus? Das Tageblatt hat nachgefragt – die Antwort war dürftig.

Dienstreisen gehören für Diplomaten und einige Staatsbeamten vieler Länder zum Arbeitsalltag. Das Tageblatt hat beim luxemburgischen Außenministerium nachgefragt, welche Vorgaben es für Dienstreisen von Diplomaten und Staatsbeamten in Luxemburg gibt – unter anderem auch, ob es Schätzungen zu Kosten oder CO₂-Einsparungen gibt. Die Antwort war dürftig: Das Ministerium schickte uns lediglich das offizielle Reglement über Reise- und Aufenthaltskosten der Staatsbeamten, das für alle Ministerien gilt, nicht nur für das Außenministerium. Angaben zu möglichen Einsparungen oder Emissionen enthält das Dokument nicht.

Hintergrund unserer Anfrage war folgender: In der Schweiz gilt seit 2024 beim Außenministerium eine sogenannte „Economy only“-Regel: Dienstreisen sollen sowohl bei den Beamten als auch bei Diplomaten grundsätzlich in der Economy-Klasse erfolgen. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei langen Flugzeiten von mindestens neun Stunden oder besonderen dienstlichen Anlässen. In der Praxis gab es 2024 bereits rund 70 Ausnahmen von dieser Regel, wie die Schweizer Zeitung Blick berichtet. Die Maßnahme soll dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ermöglichen, seine Treibhausgasemissionen um bis zu 25 Prozent zu reduzieren. Zudem könnten jährlich Einsparungen von etwa 1,5 Millionen Franken erzielt werden.

Dem Reglement zufolge gilt in Luxemburg für Flugreisen grundsätzlich die Economy-Klasse. Eine Beförderung in die Business-Klasse ist nur in wenigen klar definierten Ausnahmefällen möglich. „Bei Flugreisen haben die Bediensteten nur dann Anspruch auf die Business-Klasse, wenn sie eine formelle Genehmigung erhalten haben. Diese Genehmigung kann gemäß Artikel 3 nur von den Personen erteilt werden, die für die Erteilung der Reisegenehmigung zuständig sind“, geht aus dem Reglement hervor. Diese Ausnahmen sind allerdings nicht wenige: Wenn Regierungsmitglieder ins Ausland reisen, fliegen auch alle mitreisenden Staatsangestellte Businessklasse. Weitere Ausnahmen sind Flüge mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Stunden, Reisen von Botschaftern und den sie begleitenden Beamten zur Überreichung der Beglaubigungsschreiben beziehungsweise der Rückrufschreiben – oder aber Situationen, in denen keine Economy-Sitze verfügbar sind. In letzterem Fall muss gegebenenfalls eine Bestätigung der Fluggesellschaft vorgelegt werden. 

I. Meierle
11. Oktober 2025 - 15.44

Zur Umfrage..."dass sie standesgemäß in der Business-Class"...

Die ganze Welt weiss, dass Luxembourg das reichste Land ist! Wer reich ist, hat es nicht nötig, zu protzen. Es protzen nur die, die es nötig haben, darunter auch die Neureichen

Reinertz Barriera Manfred
11. Oktober 2025 - 9.57

Man gönnt sich ja sonst nichts, würde ich sagen...!