Am Mittwochvormittag stellte die delegierte Medienministerin Elisabeth Margue (CSV) den Gesetzentwurf für ein neues Mediengesetz auf einer Pressekonferenz in ihrem Ministerium vor. Es soll das alte und mehrmals geänderte Gesetz von 1991 an die Anforderungen der neuen Medienlandschaft anpassen, die sich in den vergangenen 35 Jahren stark verändert hat. Mit den Video-Streaming-Plattformen, neuen Medien, Webradios, Podcasts und ähnlichen Formaten hätten sich nicht nur die Übertragungsformen, sondern auch die Inhalte diversifiziert, erklärte Margue.
Die sozialen Netzwerke haben neue Berufsbilder wie Influencer („créateurs de contenu“) hervorgebracht, die zu den traditionellen Medienanbietern und professionellen Journalisten in Konkurrenz stehen, jedoch nicht den gleichen Deontologieregeln unterliegen. Darüber hinaus verschwimmen immer häufiger auch in den traditionellen Medien die Grenzen zwischen den jeweiligen Herausgebern: Radiosender betreiben Internetseiten, auf denen sie Texte publizieren, Zeitungen veröffentlichen Podcasts und Videomitschnitte, Fernsehsender stellen ihre Beiträge in Online-Archiven zur Verfügung.
Eigentumsverhältnisse
In ihrem Gesetzentwurf hat die Ministerin nun Regeln und Verpflichtungen aufgestellt, die für alle Mediendienstleister gleichermaßen gelten sollen. Zum Teil handelt es sich dabei um Bestimmungen, die im Europäisches Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act/EMFA) und der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung festgehalten wurden, die Elisabeth Margue mit ihrem Entwurf in nationales Recht umsetzen will. So sollen Mediendienstleister künftig dazu verpflichtet werden, ihre wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse für jeden einsehbar zu veröffentlichen, und preisgeben, wie viel Geld sie für Werbung vom Luxemburger Staat und von Behörden anderer Länder erhalten haben. Influencer, die (wohlwollend) über ein Produkt berichten, das sie von einem Hersteller geschenkt bekamen, sollen das als Werbung offenlegen.
Strenge Regeln sollen für die Inhalte gelten, die Medienanbieter veröffentlichen dürfen. Verboten sind Inhalte, die zu Diskriminierung, Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer Gruppe aufrufen. Dabei basiert der Entwurf sich auf die in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannten Motive. Auch die Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat ist untersagt, genau wie die Veröffentlichung von kinderpornografischem Material und Inhalten, die die Menschenwürde verletzen. Verboten ist ebenfalls die Verherrlichung, Rechtfertigung, Verharmlosung oder Leugnung eines oder mehrerer Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Nicht zuletzt fallen unter das Verbot Inhalte, die die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden. Zum Teil geht die Regierung weiter, als es die beiden EU-Verordnungen vorsehen.
„Objectifs subversifs“
Was genau unter die etwas willkürlich gewählte Formulierung „Gefährdung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ fällt, konnte die delegierte Medienministerin am Mittwoch auf Nachfrage von Journalisten nicht erklären und verwies auf den Staatsrat, der den Gesetzentwurf noch begutachten muss. Im „Commentaire des articles“ steht dazu, es sei wesentlich, Inhalte, die die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden, für unzulässig zu erklären, da sie zu schweren Unruhen führen, zu Gewalt aufrufen oder die Stabilität demokratischer Institutionen gefährden könnten: „Ces contenus peuvent alimenter des mouvements extrémistes ou propager des appels à l’insurrection. Cette disposition vise également à garantir que la liberté d’expression ne soit pas détournée pour servir des objectifs subversifs“, heißt es weiter. Diese Bestimmungen sollen auch für User-Kommentare gelten, die auf Internetseiten und Profilen von Mediendienstleistern in den sozialen Medien veröffentlicht werden, was dazu führen soll, dass die Anbieter ihre Kommentarspalten besser moderieren. Soziale Medien an sich können wegen dieser Verstöße in Luxemburg nicht belangt werden, sondern nur in dem Land, in dem sie ihren Hauptsitz haben.
Um die neuen Bestimmungen zu kontrollieren, will die Regierung den Kompetenzbereich der Medienaufsichtsbehörde ALIA, die bislang nur für audiovisuelle Medien zuständig ist, auf Verlagshäuser und andere Mediendienstleister ausdehnen und ihr gleichzeitig mehr Handlungsmacht zugestehen. Demnach wird sie von „Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel“ in „Autorité luxembourgeoise indépendante des médias“ (ALIM) umbenannt und ihre Sanktionsmöglichkeiten werden gestärkt. Die höchste (verwaltungsrechtliche) Strafe, die sie für Verstöße aussprechen kann, wird von 25.000 auf 250.000 Euro erhöht, strafrechtliche Verstöße leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Um Instruktionen durchzuführen, sollen der Direktorin künftig zwei beigeordnete Direktoren zur Hand gehen. Der Verwaltungsrat soll eine Kontroll- und Überwachungsfunktion übernehmen.
Neue Kommission
Verwaltungsratspräsident der ALIA ist der ehemalige CSV-Fraktionssekretär und frühere Wort-Chefredakteur Marc Glesener, der im Januar den langjährigen Präsidenten Thierry Hoscheit ersetzte. Hoscheit war zurückgetreten, unter anderem, weil die Ernennung der neuen Direktorin Cindy Bauwens nicht, wie bis dahin üblich, vom Verwaltungsrat der ALIA, sondern von einem externen Auswahlkomitee getroffen worden war, das die Regierung eingesetzt hatte. Margues Gesetzentwurf sieht nun vor, dass der Verwaltungsrat künftig aus jeweils einem Beamten aus dem Medien- und Finanzministerium sowie aus fünf Vertretern aus der Zivilgesellschaft zusammengesetzt werden soll. Zwei davon soll die Regierung, die anderen drei die Abgeordnetenkammer ernennen. Eine neu zu schaffende „Commission des agréments et des sanctions“, die sich aus Mitgliedern der Direktion und den zivilgesellschaftlichen Vertretern des Verwaltungsrats zusammensetzt, soll als Bindeglied zwischen beiden Instanzen fungieren. Sie soll schließlich über Sanktionen und die Genehmigungen („agréments“) entscheiden, die die ALIM an Radiosender vergeben und auch wieder einziehen kann.
Die Aufgabe, darauf zu achten, dass Journalisten den Deontologiekodex einhalten, übernimmt weiterhin der Presserat. Neu ist, dass der Presserat künftig selbst die Initiative ergreifen können soll, sich mit potenziellen Verstößen zu befassen; bislang muss dafür eine dritte Person Beschwerde einlegen.
Im Juli wurde Elisabeth Margues Reform des Mediengesetzes vom Regierungsrat verabschiedet, am 30. September hat sie den Gesetzentwurf in der Abgeordnetenkammer hinterlegt. Am Mittwochnachmittag stellte sie ihn dem parlamentarischen Medienausschuss vor, die Abgeordneten begrüßten die Änderungen insgesamt. Der ADR-Abgeordnete Dan Hardy äußerte Befürchtungen, dass die Bestimmungen zu den Diskriminierungen zu streng ausgelegt werden könnten, während Djuna Bernard von den Grünen darauf hielt, dass Influencer rechtzeitig über die neuen Regeln informiert werden. David Wagner von der Linken bemängelte, dass die Zusammensetzung des Verwaltungsrats politisch beeinflusst werden könnte. Obwohl das Parlament drei und die Regierung nur zwei seiner Mitglieder ernennt, wären es ausschließlich CSV und DP, die über seine Zusammensetzung entscheiden, weil sie in der Kammer die Mehrheit der Abgeordneten stellen.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können