Donnerstag18. Dezember 2025

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DeutschlandCannabis-Legalisierung: Studie sieht kaum Handlungsbedarf, die Gesundheitsministerin aber schon

Deutschland / Cannabis-Legalisierung: Studie sieht kaum Handlungsbedarf, die Gesundheitsministerin aber schon
In Deutschland wurde ein Anstieg von Gesundheitsstörungen aufgrund von Cannabiskonsum festgestellt Foto: Belga/AFP/Eric Lalmand

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Nach der Teillegalisierung von Cannabis liegt eine erste Bewertung vor: Demnach hat das Gesetz die Zahl der Konsumenten nicht verändert. Einen deutlichen Rückgang gab es bei den Straftaten. Ministerin Warken ist dennoch beunruhigt.

Die von heftigen Diskussionen begleitete Teillegalisierung von Cannabis im Frühjahr 2024 hat bisher offenbar kaum Folgen für das Konsumverhalten. Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen halten bisherige Konsumtrends an, wie aus einer am Montag veröffentlichten ersten Evaluierung hervorgeht. Auch die angestrebte Zurückdrängung des Schwarzmarkts blieb demnach wohl aus.

Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis sind in Deutschland seit April 2024 teilweise legal. Das damals in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz sieht eine Evaluierung in drei Stufen bis 2028 vor. Beteiligt sind die Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf sowie die Universität Tübingen.

Seit der teilweisen Legalisierung sei bislang keine Auswirkung auf den „schon vorher ansteigenden Konsumtrend“ bei Erwachsenen festzustellen, sagte der Koordinator des Forschungsprojekts, der Hamburger Suchtexperte Jakob Manthey. Demnach konsumieren etwa fünf Millionen Erwachsene in Deutschland zumindest gelegentlich Cannabis; etwa eine Million davon fast täglich oder jeden Tag. Daniel Kotz vom Universitätsklinikum Düsseldorf sagte, auch beim Cannabiskonsum von Jugendlichen zeige sich bisher keine Veränderung. Der leichte Abwärtstrend bei 12- bis 17-Jährigen habe sich fortgesetzt.

Änderungen überlegenswert

Zur Frage, wie viel Cannabis trotz legaler Optionen weiterhin auf dem Schwarzmarkt bezogen wird, könne bisher keine verlässliche Angabe gemacht werden, sagte Manthey weiter. Allerdings verdränge zumindest das in Anbauvereinigungen erzeugte Cannabis das Schwarzmarktangebot nur „marginal“.

Einen „dringenden Handlungsbedarf“ zur Änderung des Cannabisgesetzes sieht das Forschungsteam momentan nicht. Gleichwohl seien Änderungen überlegenswert. So regte Manthey an, die Vorgaben für Anbauvereinigungen zu vereinfachen. Die Forscher wiesen darauf hin, dass sich viele Fragen erst später würden beantworten lassen. Das Cannabisgesetz sei erst „ganz kurz in Kraft“, betonte der Tübinger Jurist und Kriminologe Jörg Kinzig. „Man muss sich das noch ein bisschen angucken.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zeigte sich angesichts der Ergebnisse jedoch alarmiert. „Die Zwischenevaluation des Cannabisgesetzes zeigt trotz der teilweise noch fehlenden weiteren Datengrundlage bedenkliche Tendenzen“, sagte die CDU-Politikerin am Montag. Ein Anstieg von Gesundheitsstörungen aufgrund von Cannabiskonsum und auch beim Gehalt des berauschenden Wirkstoffes THC sei besorgniserregend. „Wir werden zusammen mit den Koalitionsfraktionen und den Sicherheitsbehörden möglichen Handlungsbedarf erörtern müssen“, sagte Warken.