Dienstag11. November 2025

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Sexuelle Nötigung beim PicadillyVerurteilter Polizist ist seit Längerem nicht mehr im Außendienst tätig

Sexuelle Nötigung beim Picadilly / Verurteilter Polizist ist seit Längerem nicht mehr im Außendienst tätig
Ein Polizist wurde wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt  Foto: Editpress/Tania Feller

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15 Monate auf Bewährung und 5.000 Euro – so lautet die Strafe für einen Mann, der eine Frau beim Picadilly 2024 sexuell genötigt hat. Bei dem Täter handelt es sich um einen Polizisten aus dem Verwaltungsbereich.

Ein Polizist ist nach einem Vorfall auf dem Picadilly-Weinfest 2024 wegen sexueller Nötigung in erster Instanz verurteilt worden. Das Bezirksgericht verhängte am 9. Juli eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Dem Tageblatt liegt das Urteil vor.

Demnach ereignete sich die Tat am Abend des 10. August 2024. Eine Frau meldete sich am provisorischen Polizeiposten auf dem Festgelände und beschuldigte einen ihr unbekannten Mann, sie sexuell belästigt zu haben. Der stark alkoholisierte Täter habe sie von hinten umklammert und ihr an die Brüste sowie zwischen die Beine gefasst. Auch als die Freunde der Betroffenen eingriffen, habe er nicht von ihr abgelassen und sie weiter im Intimbereich berührt. Mehrere Zeugen bestätigten die Darstellung der Frau. Sie beschrieben den Täter als betrunken, aber keineswegs orientierungslos. 

Der beschuldigte Polizist könne sich nach eigenen Angaben größtenteils nicht an den Abend erinnern. Es sei nicht das erste Mal, dass er nach dem Konsum von Alkohol mit Gedächtnislücken aufgewacht sei. Aus diesem Grund habe er die Aussagen des Opfers nicht bestritten.

Beschuldigter seit Längerem nicht mehr im Außendienst

Die Polizei bestätigt auf Nachfrage des Tageblatt hin, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen „Polizisten mit einer gewissen Dienstzugehörigkeit“ handelt. Der Beamte sei jedoch bereits seit Längerem nicht mehr im Außendienst, sondern im Verwaltungsbereich tätig. Der Picadilly-Vorfall habe „außerhalb des Dienstes stattgefunden“ und stehe „in keinem Zusammenhang mit dem Polizeidienst“. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliege, würden weitere Schritte geprüft werden.

Unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens wird laut Polizei bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizisten automatisch auch eine disziplinarrechtliche Untersuchung eingeleitet. Dies sei auch im aktuellen Fall geschehen. Aus Gründen der Neutralität werde die Untersuchung von der „Inspection générale de la police“ (IGP) durchgeführt.

Nicht der einzige Vorfall

Bei dem Vorfall handelt es sich nicht um den einzigen sexuellen Übergriff beim Picadilly 2024. In der Nacht auf den 11. August war die Polizei wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine 17-Jährige alarmiert worden. Die Ermittlungen wurden daraufhin aufgenommen. Knapp ein Jahr später wurde der Fall nun zu den Akten gelegt – ohne Ergebnis. „Leider konnten keine Anhaltspunkte ermittelt werden, die auf die Identität des Täters schließen lassen. Dem Untersuchungsrichter ist es – obwohl alles versucht wurde – nicht gelungen, einen möglichen Täter zu identifizieren“, erklärte die Pressestelle der Justiz. (les)

Phil
8. August 2025 - 0.54

@Herry
Dir schwätzt jo méi helleg wéi de Popst. Ech huelen jo un, dass dee besoten Agent net an Uniform resp. am Déngscht war. An en plus hun och déi d'Recht an hirer Fräizäit e Patt ze drénken.
"Der werfe den ersten Stein..."

Herry
7. August 2025 - 19.43

Wann daat sollt esou gewiescht sinn, dann laafen armsélég
Gestalten bei der Polizei, dein Freund und Helfer.