Mit einem lauten Surren hebt sie vom Boden ab, steigt ein paar Meter in die Luft, dreht sich – und legt los. Zahlreiche Winzer, Technikbegeisterte und andere Schaulustige haben auf diesen Augenblick gewartet. Es ist das neue Drohnenmodell T50 für den Einsatz in der Landwirtschaft, das jetzt Richtung Reben fliegt. Über den Trauben fängt sie mit dem Sprühen an und arbeitet sich selbstständig im Zickzackkurs den steilen Weinberg hinab. Die drei Meter breite und rund 100 Kilogramm schwere Sprühdrohne zeigt an einem Montag Ende Juli im Weinberg in Kinheim an der Mosel, was sie kann. Und das ist eine ganze Menge.

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An der Drohne sind gleich vier Zerstäuberdüsen montiert. Sie kann 40 Liter Flüssigkeit laden. Bis zu 24 Liter Pflanzenschutzmittel rieseln so pro Minute auf die Reben hinab. Eine Akkuladung hält zwar nur rund zwölf Minuten, aber vorher ist sowieso der Tank leer, berichten die Experten vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR), die die Drohne vorstellen. In nur wenigen Minuten ist sie aber wieder zum Einsatz bereit. Pro Stunde schafft sie so etwas mehr als einen Hektar – mit „sensationellen“ Abdriftwerten. Das heißt, dass nur geringe Mengen der Spritzmittel nicht da landen, wo sie sollen. In der Praxis sieht das ziemlich beeindruckend aus: Die große Drohne fliegt knapp über die Reben hinweg – und sprüht die Pflanzen aus ihren vier Düsen mit einem feinen Nebel präzise an. Die Technik ist neu: „Wir nennen das Downwash“, sagt Norbert Müller, der Leiter des DLR Mosel.

Das DLR beschäftigt sich bereits seit 2010 mit Drohnen im Weinbau – und nutzt auf seinen Testflächen bereits seit längerer Zeit nur noch Drohnen zum Spritzen. Die neue T50 löst laut Müller regelrechte Begeisterung unter den Winzern aus. Darin würden diese eine Möglichkeit erkennen, wie es in Zukunft weitergehen könne. „In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es toll, dass man auch nochmal Punkte hat, wo man nach vorn blicken kann“, sagt Müller. Denn die Steillagen der Mosel, wo die Drohnen in Deutschland eingesetzt werden dürfen, kämpfen mit anspruchsvollen Arbeitsbedingungen und hohen Produktionskosten. Müller ist aber überzeugt, dass dieses Jahr der „Kristallisationspunkt“ ist, in dem die autonome Drohnentechnologie so richtig in der Praxis ankommt – und damit eine Antwort für die Probleme gefunden wird.
Interesse auch in Luxemburg

Nicht nur an der deutschen, sondern auch an der Luxemburger Mosel setzt man Hoffnungen in die Maschinen. Beim Vorführtermin haben sich auch ein paar Interessierte aus dem Großherzogtum eingefunden. Unter ihnen befinden sich die CSV-Abgeordnete Octavie Modert und ihr Ehemann, Winzer Jean-Pierre Stronck. Sie sind sich einig: Den Drohnen könnte die Zukunft im Weinbau gehören. „Es geht vor allem um Arbeitserleichterung“, sagt Modert. Die Probleme sind bekannt: immer weniger Winzer und Personal, die viel Arbeit verrichten müssen. Seit diesem Jahr fliegen zudem keine Spritzhelikopter mehr. Wegen fehlendem Interesse lohnt sich das wirtschaftlich nicht mehr. Die Drohnen könnten in die Bresche springen und die Aufgabe gleichzeitig flexibler und umweltschonender erledigen.

Die T50-Drohne wird aller Voraussicht nach im kommenden Jahr auch in Luxemburg fliegen – zumindest für Versuche. Vor kurzem wurde ein Forschungsprojekt genehmigt, an dem auch das „Institut viti-vinicole“ (IVV) aus Remich teilnimmt. Das IVV ist der einzige Teilnehmer in Luxemburg, die anderen elf Drohnen werden an verschiedene Partner in Deutschland verteilt. Das Ziel: die Inbetriebnahme von Drohnen im Weinberg voranbringen. Los gehen soll es im November, das erste Mal gespritzt wird dann nächstes Jahr im April oder Mai, sagt Christopher Simon vom IVV, der sich ebenfalls die Vorführung in Kinheim anschaut. Am Ende soll eine App entstehen, die den bürokratischen Aufwand für die Winzer bewältigbar macht. Denn vor allem die Bürokratie steht dem Einsatz der Drohnen derzeit im Weg.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Drohnen im Weinbau in Luxemburg erlaubt. Der gesetzliche Rahmen ergibt sich aus der EU-Verordnung von 2019, denn im Großherzogtum gibt es keine nationale Gesetzgebung. Das heißt, dass für Drohnen über 25 Kilogramm Betriebsgenehmigungen nötig sind. Dafür zuständig ist die „Direction de l’aviation civile“ (DAC). Wer eine Drohne fliegen will, muss mehrere Bedingungen erfüllen, insbesondere eine Risikoanalyse. Außerdem muss sich an das Pflanzenschutzmittelgesetz von 2004 gehalten werden – was aber bislang keine spezifischen Regelungen für den Einsatz von Drohnen vorsieht. Es dürfen demnach zum jetzigen Stand alle Fungizide verwendet werden, die in Luxemburg für den Weinbau zugelassen sind.
Drohneneinsatz soll einfacher werden
Derzeit gibt es Diskussionen über langfristige Lösungen, verrät Simon. In den zuständigen Ministerien gibt es „Bestrebungen, den Drohneneinsatz besser zu regeln und vor allem administrativ zu vereinfachen“, heißt es dort auf Nachfrage. Die einzelnen Akteure – das Mobilitätsministerium, Landwirtschaftsministerium und das IVV – sitzen dazu regelmäßig an einem Tisch. Das Forschungsprojekt mit der T50-Drohne soll dabei konkret durch das Bündeln von Expertise helfen: „Durch das Projekt bekommen wir die Unterlagen aus Deutschland zur Verfügung gestellt, die wir dann hoffentlich auch für Luxemburg gebrauchen können“, sagt Simon.
Die Spritzdrohne hat indes ihre Aufgabe komplett autonom erledigt – dank eines selbst erstellten digitalen Geländemodells. Dafür muss auf der Fernbedienung einfach der Weinberg markiert werden. Auch Hindernisse umfliegt die Drohne so von selbst. Nach getaner Arbeit kehrt sie wieder zum Startplatz zurück. Landen kann sie natürlich auch vollautomatisch. Ihre Vorführung im Weinberg hat sie mit Bravour gemeistert – alle wirken beeindruckt. Die Winzer sind sich einig: Die Drohne könnte ihnen viel Arbeit abnehmen.

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De Maart

Das ist eine gute Verwendung der Drohnen die ja leider auch für ander nicht so friedliche Zwecke verwendet werden in anderen Gefilden