Eine kleine Alpenrepublik mimt bei der Liberalisierung der Drogenpolitik den Vorreiterstaat: Als erstes Land in Südost- und Osteuropa wird das knapp zwei Millionen Einwohner zählende Slowenien den privaten Cannabis-Konsum mit Einschränkungen legalisieren.
„Wir setzen den Willen der Wähler um“, begründete Natasa Sukic, Abgeordnete der mit regierenden Linken, vergangene Woche einen gemeinsam mit der sozialliberalen Freiheitsbewegung (GS) von Premier Robert Golob im Parlament eingebrachten Gesetzesentwurf, der zur „Entstigmatisierung“ des Schmauchens von Marihuana-Joints beitragen solle: „Laut Analysen ist Cannabis nicht gefährlicher als andere bereits legalisierte Drogen – wie Tabak und Alkohol.“
Zumindest teilweise legalisiert ist der private Konsum von Marihuana bisher in den fünf EU-Staaten Deutschland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Spanien sowie in Georgien, Kanada, Thailand und den USA. Bei einem gleichzeitig mit der Europawahl im letzten Jahr abgehaltenen Volksentscheid hatte sich eine Mehrheit von 51,57 Prozent der Wähler für die Legalisierung des Anbaus und des Besitzes von Cannabis für den persönlichen Gebrauch ausgesprochen. Gar 66,71 Prozent hatten damals gleichzeitig für die Legalisierung des Anbaus von Cannabis für medizinische Zwecke gestimmt.
Ein neues Gesetz, das auch privaten Produzenten bei Erhalt einer entsprechenden Lizenz den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke ermöglichen soll, ist bereits im Juni mit überwältigender Zweidrittelmehrheit vom Parlament verabschiedet worden. Die nun eingebrachte Gesetzesvorlage zum Privatkonsum, die nach einer öffentlichen Debatte möglicherweise noch einmal überarbeitet werden soll, orientiert sich an den Regelungen anderer EU-Partner.
Keine THC-Tests am Arbeitsplatz
Volljährigen Slowenen soll der Anbau von vier Cannabispflanzen pro Person und von maximal sechs Pflanzen pro Haushalt gestattet sein, der erlaubte Besitz von mitgeführten Marihuana im öffentlichen Raum auf sieben Gramm pro Person begrenzt werden. Gleichzeitig dürfen Hanffreunde künftig 150 Gramm des Suchtmittels pro Person oder 300 Gramm pro Haushalt zu Hause lagern.
Das Schmauchen von Joints in Anwesenheit von Minderjährigen ist ebenso untersagt wie der Verkauf von selbst angebautem Cannabis: In kleineren Mengen darf es verschenkt werden. Ähnlich wie bei Promille-Grenzen zur Vermeidung von Trunkenheit am Steuer sieht der Gesetzesentwurf „Toleranzgrenzen“ beim Cannabis-Konsum für den Straßenverkehr vor: Bei deren Übertretung sind Geldstrafen zwischen 300 und 1.200 Euro fällig.
Im Gegensatz zur Verkehrspolizei soll Arbeitgebern die Überprüfung potenzieller Joint-Liebhaber allerdings untersagt werden: Mit dem „Konsumentenschutz“ begründen Sloweniens Gesetzgeber das geplante Verbot von THC-Tests am Arbeitsplatz.
De Maart
„Laut Analysen ist Cannabis nicht gefährlicher als andere bereits legalisierte Drogen – wie Tabak und Alkohol.“
Ncht ganz, von Tabak und Alkohol sterben Abertausende, von Cannabis nicht ein einziger.