Mittwoch5. November 2025

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SchülerartikelDigitale Entgiftung im Klassenzimmer – ein Rückschritt oder ein Fortschritt?

Schülerartikel / Digitale Entgiftung im Klassenzimmer – ein Rückschritt oder ein Fortschritt?
  Foto: Jens Kalaene/dpa

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Das Tageblatt und das Syndikat Erziehung und Wissenschaft des OGBL (SEW) haben einen Journalismuswettbewerb für Schüler organisiert. Thema war das Handyverbot an Schulen. Dieser Beitrag ist im Rahmen dieses Wettbewerbes entstanden.

Die Digitalisierung ist in der heutigen Zeit ein zentrales Thema, im Alltag und im Berufsleben, genauso wie in der Schule. Die gravierenden Folgen von Smartphones und sozialen Medien auf die mentale Gesundheit und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sind jedoch allgemein bekannt. Aus diesem Grund setzt Claude Meisch (DP) auf neue Maßnahmen bezüglich des Smartphones innerhalb der Schule.

Im November 2024 gab Claude Meisch, Minister für Bildung, Kinder und Jugend, in einer Pressemitteilung bekannt, dass ab Ostern 2025 ein Smartphone-Verbot in der Schule in Kraft trete, welches zum jetzigen Zeitpunkt bereits aktiv ist. Während in der Grungschule ein komplettes Smartphone-Verbot herrscht, ist es den Gymnasien frei überlassen, über solche Maßnahmen zu entscheiden. Bei diesen kann es sich um eine räumliche Distanz während des Unterrichts bis zu einem kompletten Handy-Verbot innerhalb des ganzen Gebäudes handeln. Das Ganze soll der „digitalen Entgiftung“ dienen und die Konzentrationskapazität der Schüler verbessern.

Diese Initiative scheint auf den ersten Blick etwas Positives und Notwendiges zu sein, da der Smartphonegebrauch in der Schule in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Die Schüler reden immer weniger miteinander und beschäftigen sich lieber auf ihrem Handy. Die hohe Nutzung von Smartphones kann außerdem Auswirkungen auf die Aufmerksamkeit und die Lernkompetenz der Schüler haben. Manche Schüler scheinen durch ihr Smartphone abgelenkt und schaffen es nicht, aufmerksam dem Unterricht zu folgen. Doch auch der Unterricht bleibt nicht immer handyfrei. Auch wenn es impliziert ist, dass das Handy während des Unterrichts nicht benutzt werden soll, kommt dies doch immer wieder vor. Aus diesem Grund muss nun in der Sekundarschule während des Unterrichts eine räumliche Distanz zwischen den Schülern und ihren Smartphones hergestellt werden. Es steht den einzelnen Schulen frei, dieses Verbot auf den gesamten Aufenthalt innerhalb der Schule zu erweitern oder nicht, während in der Grundschule bereits ein komplettes Handy-Verbot herrscht.

Smartphone gegen iPad tauschen

Die sogenannte „Screen-Life-Balance“ findet allerdings auch Kritik. Zunächst wird ein gewisser Widerspruch festgestellt, da Meisch seit mehreren Jahren stark auf die Digitalisierung innerhalb der Schule setzt. Viele Klassen arbeiten fast ausschließlich auf digitalem Wege, meist mithilfe von iPads. In manchen Schulen gibt es sogenannte iPad-Klassen, welche bereits auf 7e beginnen. Die Schüler haben also während des Unterrichts fast ständig einen Bildschirm vor sich, der neben dem pädagogischen Mehrwert auch eine Form von Ablenkung darstellt. Es ist also nicht unverständlich, dass diese Maßnahme von vielen Schülern und Lehrern als widersprüchlich angesehen wird.

Warum nimmt man den Schülern das Smartphone weg und stellt ihnen gleichzeitig ein iPad vor die Nase?

Außerdem wird darüber diskutiert, ob dies nicht ein Eingriff in die Privatsphäre und überhaupt realistisch in der Umsetzung sei. In den Schulen, an denen von nun an ein Smartphone-Verbot gilt, soll es am Lehrpersonal sein, dafür zu sorgen, dass sich darangehalten wird. Dazu gilt allerdings auch Smartphones zu konfiszieren, wenn dieses für nicht pädagogisch relevante Ursachen benutzt wird. Allerdings führt dies zu einer neuen Debatte: Ist es Lehrern oder Lehrerinnen überhaupt erlaubt nachzusehen, was ein Schüler oder eine Schülerin auf seinem oder ihrem Handy macht, oder ist dies schon ein Eingriff in dessen private Daten? Ein Smartphone enthält personenbezogene Daten, beispielsweise Fotos, Nachrichten oder Kontakte, auf welche fremde Personen ohne Einwilligung des Schülers oder der Eltern gesetzlich keinen Zugriff haben. Lehrkräfte dürfen also nicht nachsehen, was ein Schüler auf seinem Handy gemacht hat, auch wenn dies an einigen Schulen verlangt wird. Sie dürfen lediglich ein Smartphone konfiszieren, ohne die persönliche Freiheit des Schülers zu verletzen. Die neuen Regelungen führen also auch zu einem internen Konflikt.

Das Smartphone kann natürlich auch einem pädagogischen Zweck dienen. In einer Welt, die von Fake News geprägt ist und Nachrichten immer mehr online oder über soziale Medien verbreitet werden, ist es wichtig, die Meinungsbildung und die Medienkompetenz der Schüler zu formen. Man wird konstant mit Informationen konfrontiert, die oft verändert werden und nicht der Wahrheit entsprechen. Daher ist es für junge Menschen schwierig, bei dieser Menge an Nachrichten den Überblick zu behalten und zu wissen, was von glaubwürdigen Quellen stammt. Das Smartphone ist in diesem Fall das Hauptmedium für Informationen und sollte deshalb nicht verbannt werden. Es ist an der Schule, den Schülern kritisches Denken anzueignen, und dies ist besonders im Umgang mit den neuen Technologien, wie dem Smartphone, essenziell. Man muss sich also die Frage stellen, inwiefern das Smartphone einen gerechtfertigten Platz innerhalb der Schule verdient und wie weit ein Handy-Verbot schon in die persönliche Freiheit eindringt.