Samstag25. Oktober 2025

Demaart De Maart

Prozessauftakt Kommunaler Sozialarbeiter soll Klientin vergewaltigt und weitere sexuell genötigt haben

Prozessauftakt  / Kommunaler Sozialarbeiter soll Klientin vergewaltigt und weitere sexuell genötigt haben
Am Dienstag beginnt der Prozess Symbolbild: Editpress/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Am Dienstag beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen Sozialarbeiter einer Gemeinde in Luxemburg: Ihm werden eine Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung von Klientinnen vorgeworfen. Mehrere Frauen, deren Dossiers er betreute, zeigten ihn an. Die Gemeinde tritt als Nebenklägerin auf.

Die Vorwürfe deuten auf Machtmissbrauch hin: Der kommunale Gemeindemitarbeiter soll seine Position ausgenutzt haben, um sich an den hilfesuchenden Frauen zu vergreifen und sie unter Druck zu setzen. Die Betroffenen bangten diversen Aussagen zufolge um die bewilligten Sozialhilfen und das Sorgerecht für ihre Kinder, falls sie die Annäherungen des Gemeindemitarbeiters abweisen. Die mutmaßlichen Taten erstreckten sich mindestens über einen Zeitraum von neun Jahren.

Der Schöffenrat wurde 2019 über die Verdachtsfälle informiert und leitete das Dossier an den „Conseil de discipline“ des Ministeriums für den öffentlichen Dienst weiter. Der Mitarbeiter wurde bis auf Weiteres suspendiert. Nach Informationen des Tageblatt wollte der Rat zunächst das juristische Verfahren abwarten. Der Prozess wurde aber mehrfach verschoben, sodass der Rat aufgrund interner Fristen nach drei Jahren ohne Gerichtsbeschluss ein Urteil abgab. Er sprach sich für die Absetzung des Sozialarbeiters aus. Eine Entscheidung, welcher der Bürgermeister und der Schöffenrat nachkamen.

Zur Berichterstattung

Zum Schutz aller Beteiligten verzichten wir bis auf Weiteres auf eine identifizierende Berichterstattung. Bis zur Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.

Im Rahmen der Recherche wurde dem Tageblatt außerdem zugetragen, den Angeklagten verbinde eine langjährige Freundschaft zum damaligen Bürgermeister. Diese Beziehung könnte er als Druckmittel verwendet haben. Zwar bestätigte der ehemalige Bürgermeister dem Tageblatt gegenüber die enge Freundschaft mit dem Angeklagten, betonte aber auch: „Ich habe weder versucht, ihn zu decken, noch habe ich meine Kenntnis über mögliche Straftaten verheimlicht.“ Er versicherte, die besagten Vorwürfe seien ihm bis 2019 unbekannt gewesen und er habe, gemeinsam mit dem Schöffenrat, nach deren Bekanntgabe sofort die Suspendierung veranlasst.

Auf Anordnung der Autoritäten habe er den Kontakt mit dem Beschuldigten bis zum Ende der Befragungen abgebrochen. Inzwischen stünden sie nur noch selten im Austausch. Dem Prozess blickt er mit gemischten Gefühlen entgegen. „Wenn sich die Anschuldigungen bewahrheiten, muss er dafür bestraft werden. Das steht außer Frage“, sagte er. Die amtierende Bürgermeisterin der Gemeinde verweigert derweil eine Aussage während des laufenden Prozesses. Der Angeklagte ist nach wie vor im Sozialbereich tätig, wenn auch in einer anderen Einrichtung und Gemeinde.