Léon Gloden mag Kameras. Die von Journalisten auf ihn gerichteten vielleicht mal mehr, mal weniger. Ganz sicher aber die, die andere Leute filmen. Anders lässt sich die Produktivität des Innenministers bei Gesetzentwürfen zu Videoüberwachung und Überwachungskameras kaum erklären. Während Kollegen in anderen Ressorts noch an ihren großen Würfen feilen, legt Gloden ein Projekt nach dem anderen vor. Zugegeben: Demonstrationsrecht und Platzverweis haben nur indirekt etwas mit der Überwachung der Bevölkerung zu tun. Und dass die Polizei ab dem 1. Juli Bodycams einsetzen wird, ist gesetzlich gesehen ein Überbleibsel der Vorgängerregierung. Nichtsdestotrotz fügt sich dieser Tage ein Bild von einem zukünftigen Luxemburg, in dem immer öfter ein Big Brother mitbeobachtet – tatsächlicher Nutzen ungewiss.
Léon Gloden will Überwachung an öffentlichen Plätzen leichter machen. Das hat sein Gesetzentwurf zur Reform des sogenannten Visupol-Gesetzes eindeutig gezeigt, den er im April der zuständigen Chamber-Kommission vorgelegt hatte. Dabei sollten unter anderem Parks und Verkehrsknotenpunkte pauschal zu gefährlichen Orten deklariert werden, an denen leichter Überwachungskameras installiert werden dürfen – ohne einen wichtigen Prüfschritt zur Angemessenheit der Mittel. Ebenfalls sollte ein Teil der Neubewertung bei der Verlängerung einer Genehmigung für eine Kamera entfallen. Überwachung soll einfacher und effektiver werden – Bürokratieabbau und verkürzte Fristen bedeuten in diesem Zusammenhang aber auch einen lapidareren Umgang mit heftigen Einschnitten in die bürgerlichen Freiheitsrechte.
Auf Kritik des Staatsrats hin wurde das Gesetz nun glücklicherweise bereits entschärft. Parks als potenzielle Gefahrenorte wurden ebenso gestrichen wie die vereinfachten Verlängerungen. Der Staatsrat hatte angesichts der Bedeutung von Privatsphäre und Freiheitsrechten vor allem die Ungenauigkeit der Definitionen im Gesetzestext bemängelt. Soll heißen: Wer überwachen will, muss genau sein in seiner Begründung. Verkehrsknotenpunkte („pôles d’échange“) werden im Text nun als „lieu ou espace d’articulation des réseaux de transports publics qui vise à faciliter les pratiques intermodales entre différents modes de transport de voyageurs“ beschrieben. In Anbetracht der Tatsache, dass der Staatsrat eine Festlegung bei Größe, Frequentierung oder geografischer Lage dieser Knotenpunkte gefordert hat, bleibt diese neue Definition noch immer recht vage. Es kann also sein, dass Gloden seine Pläne noch einmal zurechtstutzen muss.
Aber kommen wir nach der parlamentarischen Arbeit noch zum Thema Nutzen: Dass Videoüberwachung tatsächlich die Zahl der Straftaten an einem bestimmten Ort verringert, ist wissenschaftlich nicht belegt. Es gibt glaubwürdige Studien in beide Richtungen. Wahrscheinlich hängt es an sehr vielen unterschiedlichen Faktoren jenseits von Kameras. Deshalb so in die Grund- und Freiheitsrechte eingreifen? Muss man wollen. Positiv bleibt zu notieren, dass automatisierte Gesichtserkennung durch KI in Luxemburg verboten ist. Denn hier gibt es viele Studien, die zeigen, dass deren Nutzen den Schaden, den sie verursacht, nicht rechtfertigt.
Ganz aufgeben will der Innenminister automatische Erkennung durch Kameras jedoch nicht. Noch vor der Sommerpause soll ein Gesetz zur Kennzeichenerkennung bei Fahrzeugen eingereicht werden. Auch hier gibt es potenziell viele Bedenken hinsichtlich Überwachung. Automatische Kennzeichenerkennung kann zum Beispiel zur Erstellung von sogenannten „personenbezogenen Bewegungsprofilen“ genutzt werden. Aber vielleicht findet Gloden auf diesem Weg die schwarzen Limousinen mit den ausländischen Kennzeichen, die Bettler ins Land bringen. Ach nein, das war ja ein anderes Thema.
De Maart

Habe keine Probleme damit wenn ich auf der Straße oder am Flughafen gefilmt oder gescannt werde.
Habe nichts zu verstecken.Und wenn mir dadurch ein Messerstich oder eine Explosion erspart bleibt,dann bitte. Leider wird eine Intervention ( ausser beim Flughafenscan ) immer zu spät kommen.