Sonntag14. Dezember 2025

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ChamberDarf man eine Partei per Petition ausschließen? Fall ADR wirft Fragen auf

Chamber / Darf man eine Partei per Petition ausschließen? Fall ADR wirft Fragen auf
Verfassungsrechtlichkeit ist kein Zulassungskriterium für Petitionen Symbolfoto: Freepik

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Eine Petition fordert den Ausschluss der ADR aus der Chamber. Die zuständige Chamber-Kommission ließ sie zu. Aber geht das überhaupt, per Petition den Ausschluss einer demokratisch gewählten Partei aus dem Parlament zu fordern? Zweifel sind zumindest angebracht.

Ziel dieser Petition ist es, den Ausschluss der ADR-Partei aus der Chamber zu fordern. Petition 3581 lässt bereits im ersten Teilsatz keinen Zweifel aufkommen. Aber geht das überhaupt, per Petition den Ausschluss einer demokratisch gewählten Partei aus dem Parlament zu fordern? Schließlich würden der oder die Antragsteller bei genug Unterschriften vor dem Parlament gehört. Noch dazu stellt sich die Frage der Verfassungskonformität, wo Artikel 68 sagt: „Aucun député ne peut être poursuivi ou recherché à l’occasion des opinions et votes émis par lui dans l’exercice de ses fonctions.“

Francine Closener ist Präsidentin der „Commission des pétitions“, die die eingereichten Petitionen überprüft. Die LSAP-Abgeordnete sagt zum Tageblatt, dass diese Petition für viel Gesprächsstoff gesorgt habe, Verfassungskonformität jedoch kein Kriterium für die Annahme einer Petition sei. „Man kann etwas fragen, das nicht der Verfassung entspricht, wir hatten das bereits“, sagt Francine Closener. Das sei dann eine Frage für die Debatte in der Chamber, nicht aber für die Zulässigkeit.

Es habe bereits zuvor mehrere Petitionen gegeben, die zu einer Verfassungsänderung geführt hätten, wären sie umgesetzt worden. „Man muss die Verfassung ändern und sagen können: Wir wollen etwas, das wir nicht haben und dafür müssen wir die Verfassung ändern“, sagt Francine Closener. Petition 3581 wurde eingereicht, nachdem der ADR-Abgeordnete Tom Weidig einen Beitrag in den sozialen Medien geliked hatte, der weitgehend als Aufruf zur Vernichtung der LGBTQ+-Community aufgefasst wurde. Die Organisation Rosa Lëtzebuerg erstattete daraufhin Anzeige. Die restlichen Chamber-Parteien verlangten Sanktionen gegen Tom Weidig. Das ADR-Nationalkomitee entschied jedoch, es bei einer Verwarnung zu belassen. Es war nicht das erste Mal, dass ein ADR-Abgeordneter durch sein Benehmen im Netz für Schlagzeilen sorgte.

„Klare Stimme gegen Hass“

Der Petent möchte daher mit seinem Antrag „den Fokus auf die Diskriminierung der LGBTQ-Community lenken und ihr eine klare Stimme gegen Hass und Ausgrenzung geben“. Er fordert zudem „die vollständige Verurteilung des Verhaltens der ADR, den Ausschluss der Partei aus der Chamber sowie den Rücktritt der Parteiführung“.

Wie Francine Closener gegenüber dem Tageblatt aus den Sitzungen der zuständigen Kommission erzählt, habe diese durchaus für Diskussionen gesorgt. Sie sei zweimal an den Petenten zurückgeschickt worden. „Anfangs standen die Namen von zwei Abgeordneten im Titel“, sagt Francine Closener. Das sei jedoch nicht zugelassen. Der Petitionsausschuss habe die neu formulierte Petition dann annehmen müssen.

Auch wenn Petitionen nicht verfassungskonform sein müssen, wie Francine Closener sagt, gelten gewisse Bedingungen für die Zulassung. Zum Beispiel, dass eine Petition nicht angenommen werden kann, wenn sie eine Überschrift hat, „die nicht korrekt oder nicht ausreichend auf die in der Petition formulierte Forderung Bezug nimmt“. Petition 3581 trägt den Titel „Ausschluss von Parteien und Abgeordneten aus dem Parlament, die Hass und Spaltung unterstützen“, der keinen Bezug auf die ADR nimmt, deren Chamber-Ausschluss im Text eindeutig gefordert wird. Damit eine Petition zulässig ist, darf sie auch nichts fordern, was nicht im Aufgabenbereich der Chamber liegt – und das Parlament kann zwar vieles, aber eine Parteiführung zum Rücktritt zwingen, kann es nicht. (A.B., les)

Nomi
10. Juni 2025 - 18.07

Di"konventionell" Partei'en mussen sech mol ferm an Fro stellen, well et ass hirt Verso'en wat die Extrem Riets stark mecht !

Dei Partei'en ze verbidden wann een se net mai' kann mat Argumenter kleng machen ass ze vill einfach !

Guy Mathey
10. Juni 2025 - 16.59

Die Diskussion, ob man rechtsextreme Parteien, welche bekanntlich die Zerstörung der Demokratie von innen heraus beabsichtigen, verbieten sollte ist eine zwingend notwendige, unglaublich wichtige Diskussion. In der Tat gilt es Für und Wider betreffend Parteiverbotsregelungen genau abzuwägen, deshalb erscheint es mir durchaus sinnvoll, dass die Thematik auch im Parlament debattiert wird. Dies sollte auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zur Thematik anregen.
Meinerseits bin ich überzeugt, dass die Demokratie absolut schützenswert ist und somit Verbote oder aber Ausschluss von Wahlen rechtsextremer, menschenverachtender Parteien und Organisationen angebracht sind. Allerdings muss man bei der Ausarbeitung derartiger Gesetze sehr wachsam zu sein, damit diese später, unter fadenscheinigen Vorwänden, nicht auch gegen unliebsame demokratische Parteien Anwendung finden können.

Dunord Hagar
10. Juni 2025 - 10.44

Es wird viel über Demokratie gesprochen und diskutiert…. aber nur wenn eine ADR bzw. AfD aussen vor sind. Demokratie ad absurdum!

canis-lupus
8. Juni 2025 - 11.11

dat doten ass ërem esou wéi rondrëm de Bräi..

typësch Lëtzëbuërg, ëch wëll awer ëch kann nët!
dofiir misstë mër och wëssen wéi a wat fiir eng Tourën dann rëm gedréint gin bis së schlussendlëch passen..

wat hëlleft ët dën ADR raus zë boxen..
ëch könnt mër do viirstellen dat do eng héich Well op ons géing duërkommen, déi mër eventuell könnten, a schon schwéiër Zäiten vermeiden..

oder solle mër wiërklëch dë Biiz iwwer laafen lossen..

Reinertz Barriera Manfred
8. Juni 2025 - 6.18

Dieser Antrag des Petenten ist jedoch verfassungswidrig und hätte nicht zugelassen werden dürfen da hat Frau Closener Unrecht...mittels Petition kann man keine Verfassung ändern das geht nur über eine Volksbefragung gegebenenfalls staatsrechtlich, also keine Diktatur des Proletariats à la LSAP...

Norbe Milla
7. Juni 2025 - 21.24

"Anliegen an die Abgeordnetenkammer mitzuteilen und so eine Entscheidung herbeizuführen"

Wohl kaum. Nur GEHÖRT werden ist das Recht, nicht mehr.

Altwies Yves
7. Juni 2025 - 16.51

Luxmann
LOL, an ech geng ennerschraiwen...

Luxmann
7. Juni 2025 - 14.17

Das waere ja auch zu schoen.
Sonst wuerde ich sofort eine petition abgeben welche den ausschluss aller parteien fordert ,welche die ruestungs ausgaben auf 3 oder 5 prozent des budgets erhoehen wollen.
Dann gibt es bald keine partei im parlement mehr😉