„Wir haben gewonnen“, sagt Thorben Grosser vom „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) dem Tageblatt am Mittwochabend. Nach einem über drei Jahre währenden Streit über die Sicherheit von Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt hat das Berufungsgericht jetzt ZUG recht gegeben: Die Hauptstadt muss ihre Dokumente offenlegen. Der Prozess ist somit beendet – die Arbeit von ZUG aber keineswegs.
Die Organisation warte jetzt auf die offizielle Übergabe der Analyse der Stadt zu Zebrastreifen, steht in einer Pressemitteilung vom späten Mittwochabend. Auch die Datenbank mit Straßenmarkierungen sei jetzt zugänglich – wobei der Einblick aus rein technischen Gründen zunächst aber nur vor Ort erfolgen könne.
Bürgermeisterin reagiert auf Urteil
„ZUG hat nicht überall recht bekommen“, sagt Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) gegenüber dem Tageblatt. Denn die Organisation erhalte keine Kopie der besagten Datenbank. Diese enthalte nämlich auch sensible Daten. Den Einblick vor Ort hat die Stadt der Gruppe bereits vor Jahren angeboten. Allerdings mit Einschränkungen: Der Termin zur Einsicht sollte laut ZUG nur ein oder zwei Stunden dauern – und im Beisein eines Mitglieds der kommunalen Rechtsabteilung stattfinden. Das Gericht entschied nun, dass ZUG die Möglichkeit gewährt werden muss, die geografische Datenbank der Gemeinde Luxemburg für eine Gesamtdauer von acht Stunden einzusehen.
Die Stadt Luxemburg wartet derzeit auf eine Rückmeldung von ZUG, um einen Termin zur Einsicht in diese kommunale Datenbank zu vereinbaren – wie es am Donnerstagabend in einer Pressemitteilung der Stadt heißt. Dieser zufolge hat die Gemeinde die betreffenden Unterlagen noch am selben Tag an den Anwalt von ZUG weitergeleitet.
Wie es für ZUG weitergeht
Die Arbeit für ZUG ist indes noch nicht vorbei: Jetzt werde die Plattform SafeCrossing.app neu gestartet. Dort können Freiwillige wieder Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt – oder in anderen Städten wie Esch oder Echternach, analysieren. Parallel dazu will ZUG einen Transparenzfonds starten, um Journalisten, Forscher und zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen. Die Gruppe wolle damit nach ihrem Kampf vor Gericht auch anderen den Weg zum Zugang zu öffentlichen Informationen erleichtern.
Der Hintergrund
Im November 2021 stellte ZUG fest, dass 475 Zebrastreifen in der Hauptstadt – etwa ein Drittel – nicht den Vorschriften entsprechen. Der Grund: Parkplätze in Nähe der Fußgängerüberwege würden die gesetzliche Sichtfreiheit von fünf Metern einschränken. In einer eigenen Studie kam der kommunale „Service circulation“ daraufhin nur auf 37 problematische Überwege. ZUG verlangte eine Veröffentlichung dieses Dokumentes und klagte, als die Stadt das verweigerte. Mit Erfolg: Im November 2024 verpflichtete das Verwaltungsgericht die Gemeinde zur Offenlegung der Dokumente. Die Stadt legte Berufung ein, sodass der seit dreieinhalb Jahren andauernde Streit Ende April erneut vor Gericht Thema war. Am Mittwoch erhielt ZUG nun das finale Urteil der Justiz. (sas)
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De Maart

" dass 475 Zebrastreifen in der Hauptstadt " Nicht nur in der Hauptstadt, man sehe sich um in allen Städten und besonders an Kreisverkehren! Ist manchmal zum Haare raufen was da passiert, und dann noch die "Trotinettenfahrer" die dort über den Streifen ohne links und rechts..... man hat keine Chance. Meine Kamera ist bereit, sollte mir mal einer über die Haube fliegen. :-)