Insgesamt 316 Geschäftslokale von 2.694 standen laut aktuellen Zahlen der Stadt Luxemburg am 1. November 2024 in der Hauptstadt leer, wie die Pressestelle der Gemeinde auf Nachfrage mitteilte. Davon wurden 24 zu dem Zeitpunkt renoviert. Eine Steuer auf leerstehende Ladenflächen gibt es in der Hauptstadt nicht – das wurde in einer Gemeinderatssitzung Ende März deutlich. Während dieser wies Rätin Linda Gaasch („déi gréng“) darauf hin, dass es in Esch eine solche Steuer bereits gibt und fragte nach der Haltung des blau-schwarzen Schöffenrats.
„Diese Leerstandssteuer ist eigentlich eine ganz sympathisch klingende Idee“, sagte Finanzschöffe Laurent Mosar (CSV), erklärte dann aber, warum sie seiner Meinung nach nicht praktikabel ist: „In Esch existiert diese Steuer, aber sie wird nicht eingezogen.“ Der Grund sind ihm zufolge zahlreiche praktische Probleme – etwa beim Datenschutz, der praktischen Umsetzung und damit einhergehenden Sanktionen. Er fand: „Das ist alles nicht so einfach und erklärt wahrscheinlich auch, warum unsere Freunde aus Esch diese noch nicht umgesetzt haben.“
Tatsächlich wurde in der Südstadt bislang keine Steuer auf leerstehende Geschäftslokale eingezogen, obwohl es sie seit Oktober 2024 gibt. „Die Stadt wartet seit November auf die Zustimmung des Innenministeriums. Ohne diese können wir die Steuer nicht erheben“, teilte die Pressestelle der Gemeinde Esch auf Nachfrage mit. Dass die Umsetzung auch nach der Bewilligung scheitern kann, zeigt das Beispiel einer anderen Leerstandsabgabe: Seit 2012 könnte Esch theoretisch Steuern auf leeren Wohnraum erheben – geschehen ist das bislang aber nicht.
Passive Haltung
„Diese Abgabe kann nicht ohne weitere Definitionen und Interpretationen auf die Situation in der Escher Wohnungslandschaft angewendet werden“, erklärt die Pressestelle der Gemeinde und weist darauf hin, dass nach einem Antrag von „déi Lénk“ Anfang des Jahres im Gemeinderat entschieden wurde, die Regelung zu überarbeiten. Unter anderem die fehlende klare Definition von Leerstand und die Vielfalt der Immobilienarten sind laut der Escher Gemeinde bei einer solchen Steuer auf leerstehenden Wohnraum eine Herausforderung.
Die Stadt wartet seit November auf die Zustimmung des Innenministeriums. Ohne diese können wir die Steuer nicht erheben.
In Luxemburg-Stadt gibt es laut Laurent Mosar aber noch einen weiteren Grund, warum die Einführung einer Leerstandsabgabe auf Geschäftslokale schwer ist. „Wenn man eine neue Kommunalsteuer einführen will, muss man einen realen, finanziellen Bedarf nachweisen. Bei unseren Freunden aus Esch ist das wahrscheinlich der Fall – Gott sei Dank hier in der Stadt Luxemburg aber nicht“, meinte der Finanzschöffe Ende März am „Knuedler“, begleitet vom Gelächter einiger Ratsmitglieder.
Das ist laut dem christlich-sozialen Politiker auch der Hauptgrund, warum die Mehrheit derzeit keine Möglichkeit für eine solche Steuer sieht. Ihm zufolge braucht es ein klares Gesetz vom Innenministerium, damit wohlhabende Gemeinden wie die Stadt Luxemburg solche Abgaben einführen können. „Deshalb schlagen wir vor, erst einmal abzuwarten, bis der Text vom Innenministerium kommt – und dann zu schauen, wie wir diesen hinsichtlich der Bedürfnisse der Stadt Luxemburg umsetzen“, so Laurent Mosar.
Warten auf Register
Das Ministerium für innere Angelegenheiten arbeitet nach Begutachtung durch den Staatsrat aktuell an einer Reform der nationalen Grundsteuer und einer Mobilisierungssteuer. Auch eine Steuer auf leerstehenden Wohnraum ist geplant – laut Ministerium jedoch nicht für Ladenflächen. „Geschäfte sind von dieser Steuer nicht betroffen“, so die Pressestelle. Priorität haben derzeit Grund- und Mobilisierungssteuer. Denn: „Für eine Leerstandssteuer muss zuerst ein Register für leerstehende Wohnungen erstellt werden. Daran wird gearbeitet.“

Wann das „Registre national des bâtiments et des logements“ (RNBL) fertig sein und die neuen Steuern kommen sollen, lässt das Innenministerium offen: „An der Reform wird noch gearbeitet, sodass im Moment kein genaues Datum genannt werden kann“, heißt es auf Nachfrage. Auf freiwilliger Basis haben laut Ministerium aktuell acht Gemeinden eine Leerstandssteuer auf Wohnraum umgesetzt – die Hauptstadt nicht. Esch ist die einzige, die auch Abgaben bei leeren Geschäfts- oder Betriebsräumen vorsieht. Und wie es aussieht, wird zumindest die Stadt Luxemburg nicht dazu beitragen, dass sich das so schnell ändert.
Denn wie Laurent Mosar in der Gemeinderatssitzung Ende März unterstrich, unternimmt der Schöffenrat bereits „extrem viel“ gegen Leerstand. Er verwies auf faire Mietpreise in Geschäftslokalen der Stadt, Pop-up-Stores und die Weitervermietung ungenutzter Ladenflächen durch die Stadt: „Es ist bereits viel geschehen und es passiert weiter ganz viel. Unserer Meinung nach ist das der beste Weg. Nur mit Steuern regelt man keine Probleme.“ Die gesamte Ratssitzung ist auf vdl.lu abrufbar, die Leerstandssteuer ist dort ab Minute 00.22.43 unter Tagesordnungspunkt 8 Thema.
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De Maart

Warum muss ein Geschäftsinhaber, welcher aufgrund von staatlich verfehlten Sicherheitmassnahmen, Verkehrs- und Parkplatzpraktiken seinen unrentabel gewordenen Laden aufgeben muss, auch noch mit einer Leerstandssteuer bestraft werden?