Montag27. Oktober 2025

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ArbeitsmarktLuxemburg meldet weniger Kurzarbeit im Juni

Arbeitsmarkt / Luxemburg meldet weniger Kurzarbeit im Juni
Das Konjunkturkomitee hat sich am 20. Mai zusammengefunden, um die Entwicklung der Kurzarbeit in Luxemburg zu bewerten Symbolbild: Freepik

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Das Konjunkturkomitee analysierte die Kurzarbeitsanträge für Juni und die Abrechnung der tatsächlich geleisteten Kurzarbeitsstunden im Februar 2025. Weniger Anträge und geringere Arbeitsausfallstunden deuten auf eine leichte Erholung hin.

Unter dem Vorsitz von Wirtschaftsminister Lex Delles (DP) und Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) trat am 20. Mai das Konjunkturkomitee zusammen, um die wirtschaftliche Lage und Entwicklungen am Arbeitsmarkt zu analysieren. Für den kommenden Monat haben insgesamt 54 Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt – das sind sechs weniger als im Vormonat. Von diesen Anträgen wurden 51 angenommen, darunter 37 aufgrund konjunktureller Ursachen, neun im Rahmen von Beschäftigungssicherungsplänen und fünf wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit von anderen Unternehmen.

Insgesamt könnten im Juni 5.952 Arbeitnehmer in Form von „Equivalent temps plein“ (ETP) betroffen sein – ein Anstieg gegenüber 5.233 im Mai.

Rückblick auf die Kurzarbeit im Februar

Mit einem zeitlichen Abstand von drei Monaten wertet das Komitee regelmäßig die tatsächlich beanspruchte Kurzarbeit aus. Für Februar 2025 wurden ursprünglich 64 Anträge bewilligt. 40 dieser Unternehmen machten tatsächlich Gebrauch von der Maßnahme. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren 36 Anträge abgeschlossen, vier weitere befinden sich noch in Bearbeitung.

Von den 3.088 für Februar voraussichtlich gemeldeten Begünstigten waren 1.337 Arbeitnehmer betroffen – deutlich weniger als im Januar (1.956). Dies entspricht 245 ETP im Vergleich zu 359 im Januar.

Auch die Anzahl der Arbeitsausfallstunden sank entsprechend: von 61.994 Stunden im Januar auf 42.297 Stunden im Februar. Die daraus resultierenden Kosten für den Beschäftigungsfonds belaufen sich auf 894.052 Euro gegenüber 1.247.444 Euro im Vormonat.

Abschließend genehmigte das Komitee zwei Anträge auf steuerliche Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen. Beide Anträge betreffen insgesamt sechs Personen. (DJ)