Mittwoch17. Dezember 2025

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Fünf Jahre nach PandemiebeginnLuxemburg hat erstmals Entschädigungen für Covid-Impfschäden gezahlt

Fünf Jahre nach Pandemiebeginn / Luxemburg hat erstmals Entschädigungen für Covid-Impfschäden gezahlt
Das Gesundheitsministerium betont, dass es unmöglich sei, mit Sicherheit eine Kausalität zwischen Impfung und Schaden zu beweisen – im Zweifel entscheide man zugunsten des Patienten Foto: dpa/Kay Nietfeld

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Fünf Jahre nach Beginn der Pandemie hat Luxemburg erstmals drei Impfgeschädigte entschädigt. Insgesamt 35 Menschen haben einen solchen Antrag gestellt.

Fünf Jahre ist es nun her, dass in Luxemburg die Corona-Pandemie ausgebrochen ist. Noch immer warten Menschen im Großherzogtum auf eine staatliche Entschädigung wegen möglicher Nebenwirkungen einer Covid-Impfung. Im Oktober 2024 liefen 24 Anträge, mittlerweile seien es insgesamt 35. In vier Fällen sei bisher ein Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schaden festgestellt worden, schreibt das Luxemburger Wort.

Zum ersten Mal habe der Luxemburger Staat jetzt auch Entschädigungen gezahlt – dies in drei Fällen. Über die Art der Nebenwirkungen oder die Höhe der Entschädigungen gibt das Gesundheitsministerium laut Wort jedoch keine Auskunft.

In Luxemburg wurden bis April 2023 rund 1,4 Millionen Impfdosen verabreicht. Die gesetzliche Grundlage für Entschädigungen basiert auf einem Gesetz von 2000, welches vorsieht, dass der Staat für Schäden aufkommt, die nicht von der Sozialversicherung gedeckt sind. Voraussetzung ist, dass eine schwerwiegende Nebenwirkung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung oder zum Tod geführt hat.

Unabhängige Ärzte beurteilen die Fälle

Die Möglichkeit einer Entschädigung besteht für alle Personen, die im Großherzogtum geimpft wurden. Der Antrag wird allerdings nur in Fällen angenommen, in denen die Impfung auf Anordnung oder Empfehlung des Staates erfolgt ist. Impfgeschädigte müssen in einem ersten Schritt jedoch ihre Ansprüche bei der Sozialversicherung geltend machen, bevor ein Antrag beim Staat gestellt werden kann. Anschließend muss ein Kausalzusammenhang zwischen Impfung und dem empfundenen Schaden festgestellt werden.

Diese Begutachtung erfolgt durch unabhängige Fachärzte, teils auch aus dem Ausland. Das Gesundheitsministerium betont gegenüber Wort, dass es unmöglich sei, mit 100-prozentiger Sicherheit eine Kausalität zwischen Impfung und Schaden zu beweisen. Im Zweifel werde aber zugunsten des Patienten entschieden.

Ein Virologe mahnt zudem zur Differenzierung zwischen normalen Impfreaktionen und tatsächlichen Nebenwirkungen. Er betont, dass die Risiken gering seien und die Vorteile der Impfung diese deutlich überwiegen würden – auch wenn es in sehr seltenen Fällen zu schweren Nebenwirkungen gekommen sei.

Péiter vun Eiter
4. April 2025 - 10.29

Wat e Blödsinn!