Montag20. Oktober 2025

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Absolutes RekordjahrZahl der Beschwerden gegen Polizisten steigt um 62 Prozent

Absolutes Rekordjahr / Zahl der Beschwerden gegen Polizisten steigt um 62 Prozent
Die Generalinspektorin der Polizei Monique Stirn und Vincent Fally, ihr Stellvertreter. Foto: Eric Hamus / Editpress

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Die Generalinspektion der Polizei verzeichnete 2024 in fast allen Bereichen Rekordwerte. Die Zahl der Beschwerden gegen Polizisten stieg um fast zwei Drittel, die der eingeleiteten Strafverfahren um fast ein Drittel. Mit der Personalaufstockung alleine lässt sich diese Zunahme nicht erklären.

Neben der großherzoglichen Polizei hat auch die für deren Kontrolle zuständige Generalinspektion der Polizei (IGP) vor zehn Tagen ihren Tätigkeitsbericht veröffentlicht, der am Dienstag zwar von CSV-Innenminister Léon Gloden nicht öffentlich vorgestellt wurde, jedoch auf der Internetseite der IGP einsehbar ist. Für die „Polizei der Polizei“ war 2024 ein regelrechtes Jahr der Rekorde: Die Gesamtzahl der Untersuchungen war mit 326 Fällen (24,4% mehr als 2023) so hoch wie noch nie. Rekordwerte wurden in jeder der drei Untersuchungskategorien verzeichnet: Die administrativen Untersuchungen stiegen um 17,5 Prozent, die Strafermittlungen um 28,2 Prozent und die Disziplinarverfahren sogar um ein Drittel (33,3%).

Vergangenes Jahr waren die Beamten der IGP mit 349 Beschwerden gegen Polizeimaßnahmen befasst. Gegenüber 2023 ist das ein Anstieg von 62,3 Prozent (215 Beschwerden). Von diesen 349 Beschwerden erfüllten 141 die Bedingungen zur Eröffnung einer administrativen (oder ordnungsrechtlichen) Ermittlung. In 98 Fällen reichten Bürger die Beschwerde ein, in 21 Fällen wurde die IGP selbst aktiv, in 14 Fällen ging die Initiative von der Staatsanwaltschaft aus, in nur sieben von der Polizei selbst. In 29 Prozent der Ermittlungen hatten die Polizisten interne Prozeduren mutmaßlich nicht befolgt, in 28,3 Prozent wurde ihnen unangemessenes Verhalten im Dienst, bei Verkehrskontrollen oder im privaten Bereich vorgeworfen. In 11,5 Prozent der Fälle wurde die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion hinterfragt, in 7,6 Prozent wurden Polizisten der Untätigkeit, Passivität oder Nachlässigkeit beschuldigt.

Polizeigewalt

137 ordnungsrechtliche Untersuchungen schloss die IGP 2024 ab (von denen fast die Hälfte schon in den beiden Vorjahren begonnen wurden) – so viele wie noch nie. Im Vergleich zu 2023 (103) ist es ein Anstieg von 33 Prozent. In zwölf Fällen leitete der Generaldirektor der Polizei disziplinarische Maßnahmen gegen Polizisten ein, in 45 Fällen wurden sie an ihre Dienstvorschriften erinnert, 40 Fälle wurden ohne Folgemaßnahmen eingestellt.

Die Zahl der Strafermittlungen gegen Polizisten erreichte 2024 mit 109 ebenfalls ein Rekordhoch. 2023 waren es 85, 2022 69, was eine Zunahme von 28 beziehungsweise 58 Prozent ausmacht. Häufigste Ursache war Polizeigewalt im Dienst (29%), seltener wurde wegen Körperverletzung außer Dienst (6,5%), Drohungen (6,5%), Machtmissbrauch (5,6%), Rassismus (4,9%), Fälschung von Schriftstücken (4,9%), Verletzung der Privatsphäre (4,0%), Hacking (4,0%), Drogenbesitz (3,2%) und Datenschutzverstößen (3,2%) ermittelt. Unter die Kategorie Sonstiges, die insgesamt 28,2 Prozent ausmacht, fallen Strafbestände wie Veruntreuung, „abus de faiblesse“, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede, Aufruf zum Hass, unterlassene Hilfeleistung, Waffengebrauch mit Körperverletzung, Verursachung von Verkehrsunfällen, Korruption, „attentat à la pudeur“, vorsätzliche Sachbeschädigung, Behinderung der Justiz, Betrug, Fälschung, Stalking, Diebstahl oder Erpressung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Beleidigung und Verstoß gegen das Berufsgeheimnis. Diese Strafbestände machten laut IGP jeweils ein bis zwei Prozent der 109 Fälle aus.

Abgeschlossen hat die IGP im vergangenen Jahr 74 Strafermittlungen. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 hatte sie 81, im Jahr 2022 66 strafrechtliche Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

76 Disziplinarverfahren

Seit der Gesetzesreform von 2018 kann die IGP auch Disziplinarverfahren gegen Polizisten einleiten. In diesem Bereich verzeichnete sie vergangenes Jahr ebenfalls ein Rekordergebnis: 76 Mal wurde die IGP vom Generaldirektor der Polizei mit einem Disziplinarverfahren betreut, 19 Mal mehr als noch 2023. Ihre Enttäuschung über die Früchte, die ihre Arbeit schließlich gebracht hat, kann die IGP in ihrem Bericht nur schwer verbergen: „Sur les 90 dossiers disciplinaires clôturés par l’IGP et transmis au directeur général de la Police en 2024, seuls 42 ont à la date de rédaction du présent rapport donné lieu à sanction par le directeur de la Police, tandis que 12 ont fait l’objet d’un classement sans suite.“ Die 42 Sanktionen teilen sich wie folgt auf: Zehn Verwarnungen, 20 Ordnungsaufrufe, acht Geldbußen in Höhe von einem Zehntel des Basisbruttogehalts und vier Geldbußen in Höhe von einem Fünftel des Basisbruttogehalts. Die Hauptverstöße, die zu den Disziplinarverfahren geführt haben, waren Alkohol am Steuer (mit oder ohne Unfall), Nichtbeachtung der Redaktionsfristen, Missachtung der Dienstvorschriften, unerlaubter Zugriff auf Polizeidatenbanken, Missachtung der Vorschriften über Arbeitszeit und Krankheitsurlaub, unangemessenes Verhalten im Dienst oder im privaten Bereich – einschließlich häuslicher Gewalt –, unangemessene Veröffentlichungen im Internet und Machtmissbrauch.

Interessant sind auch die Angaben der IGP zum Schusswaffengebrauch. Im Herbst 2024 löste sich ein Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten in einer Escher Polizeistation. Der Vorfall habe sich in einem gesicherten Raum ereignet, allerdings sei die Kugel durch die Tür dieser gesicherten Einrichtung gedrungen, berichtete der LSAP-Abgeordnete Dan Biancalana im Oktober in einer parlamentarischen Anfrage. Ein anderer schoss auf ein Auto, dessen Fahrer sich auf der Flucht befand. Ein weiterer Polizist tötete sich mit seiner Dienstwaffe selbst. 47 Mal benutzten Polizisten ihre Dienstwaffe „pour abréger les souffrances d’un gibier percuté par un véhicule ou blessé“.

Selten öffentlich

Die Rekordwerte lassen sich weder mit einem Personalanstieg bei der IGP, noch mit den zusätzlichen Polizisten erklären, die Innenminister Léon Gloden vergangenes Jahr vereidigt hat. Die IGP verfügte 2024 über 53 Mitarbeiter – drei mehr als im Vorjahr, was ein Plus von sechs Prozent ausmacht. Das Polizeiaufgebot (Zivil und Uniform) stieg von 3.111 auf 3.235 Beamte – eine Zunahme von vier Prozent.

Nur die wenigsten Verstöße von Polizisten gelangten an die Öffentlichkeit. Wenn, dann eher zufällig: Im Juli hatte RTL berichtet, dass ein Polizei-Praktikant wegen seines französischen Akzents fremdenfeindlich von zwei Kollegen beleidigt worden sei. Das Wort hatte im Mai gemeldet, dass eine junge Beamtin des Zentralkommissariats der Hauptstadt in ihrer Freizeit Kokain konsumiert habe. 2023 war bekannt geworden, dass gegen vier Polizisten wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Fall von Polizeigewalt im hauptstädtischen Bahnhofsviertel ermittelt werde.

Skeptiker
4. April 2025 - 12.18

Interessant wäre zu erfahren, wie viele von denen, die Anzeige erstatteten, es schon bereut haben.

K Arthur
4. April 2025 - 7.40

Et sin der vill dabei dei mengen an der Uniform kennten se sech alles erlaben .Arrogant ,Hochnesseg, an Fresch.

Phil
3. April 2025 - 23.02

There is a new Sheriff in town!

Reinertz Barriera Manfred
3. April 2025 - 7.42

Die Polizei dein Freund und Helfer ist wohl nicht mehr so....