Mittwoch12. November 2025

Demaart De Maart

LuxemburgPersonalmangel und lange Wartezeiten: Wie dem Justizapparat geholfen werden soll

Luxemburg / Personalmangel und lange Wartezeiten: Wie dem Justizapparat geholfen werden soll
Fehlende Richter führen zu immer länger werdenden Verfahren Symbolfoto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

In Luxemburgs Justiz herrscht Personalmangel – es fehlen Richter. Justizministerin Elisabeth Margue erklärt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, wie diese und andere Baustellen in dem Apparat angegangen werden sollen – oder bereits bearbeitet werden.

Sieben bis acht Monate hat es am Luxemburger Verwaltungsgericht im Gerichtsjahr 2019/2020 gedauert, bis ein reguläres Verfahren abgeschlossen war. Inzwischen – im Gerichtsjahr 2023/2024 – kann es auch mal fast zwei Jahre dauern, bis ein Verfahren abgeschlossen ist. Unter anderem wegen dieser Zahlen soll dem Justizapparat geholfen werden – zum Beispiel mit mehr Personal. Das erklärt Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

Laut ihr liegt es auch an der zu geringen Anzahl an Richtern, dass die Verfahren inzwischen so lange brauchen, um bearbeitet zu werden. Weitere Gründe seien die zunehmende Komplexität der Fälle oder auch die steigende Anzahl an beschleunigten Verfahren, die Vorrang vor den regulären haben.

Ein Blick in die Zahlen des Ministeriums zeigt: Im Gerichtsjahr 2019/2020 hat es noch im Schnitt sieben bis acht Monate gedauert, bis ein reguläres Verfahren am Verwaltungsgericht abgeschlossen war – 2023/2024 waren es 17 bis 23 Monate (siehe Tabelle). Beschleunigte Verfahren sind in diesen Daten nicht inbegriffen, da sie innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen sein müssen. Nachdem die Dauer im Jahr 2020/2021 bereits auf zwölf Monate angestiegen war, waren es 2021/2022 zwölf bis 15 Monate. 2022/2023 stieg die Zahl dann auf 13 bis 20 Monate.

Bei Verfahren am Verwaltungsgerichtshof erhöhte sich die Dauer ebenfalls fast kontinuierlich zwischen 2019 und 2024, wenn auch nicht so erheblich wie beim Verwaltungsgericht. Im Gerichtsjahr 2019/2020 dauerte ein Verfahren im Schnitt 134 Tage, 2024 waren es etwa 163 Tage. Die Schritte dazwischen: rund 182 (2020/2021), 141 (2021/2022), 153 (2023) und 158 Tage (2024) pro Fall. Die Änderung in der jährlichen Zählweise ist auf eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung zurückzuführen, weshalb es ab da in der Tabelle „Ziviljahr“ und nicht mehr „Gerichtsjahr“ heißt. 

Die beiden Tabellen zeigen die durchschnittlichen Verfahrenszeiten an den jeweiligen Gerichten – die obere Tabelle behandelt den Verwaltungsgerichtshof, die untere das Verwaltungsgericht
Die beiden Tabellen zeigen die durchschnittlichen Verfahrenszeiten an den jeweiligen Gerichten – die obere Tabelle behandelt den Verwaltungsgerichtshof, die untere das Verwaltungsgericht Tabellen: Justizministerium

Gesetzentwürfe und Digitalisierung

Derzeit werde im Ministerium an zwei Gesetzesprojekten gearbeitet, um der Problematik des Richtermangels entgegenzuwirken, sagt Justizministerin Margue. Der eine soll das Einstellen von Richterinnen und Richtern „flexibler und attraktiver“ gestalten. Der Ansatz sei hier, eine sogenannte „filière parallèle“ – also sozusagen eine parallele Laufbahn – zu schaffen, die es ermöglichen soll, Juristen mit Berufserfahrung im Verwaltungs- oder Steuerrecht zu rekrutieren.

Der zweite Gesetzentwurf drehe sich darum, eine „spezialisierte Sektion“ am Verwaltungsgericht einzurichten, die sich Asyl- und Einwanderungsfällen befasst. „Das soll die bestehenden Kammern entlasten und die Dauer der Verfahren dort verkürzen“, erklärt die Ministerin. Diese beiden Gesetzentwürfe würden „zeitnah“ eingereicht.

Außerdem werde derzeit unter dem Projekttitel „Paperless Justice“ an der Digitalisierung der Fallbearbeitung auf Ebene der Richter und Kanzleien gearbeitet, um Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. An den Zivilgerichten werde ab dem Gerichtsjahr 2025 auf ein neues Bearbeitungsprogramm umgestellt, das dann eine elektronische Datenverarbeitung ermögliche. „An den Verwaltungsgerichten wird im Moment auch an der Erneuerung der Software gearbeitet“, berichtet Margue. Hier soll der Vorgang 2026 abgeschlossen sein. „Das wird die Effizienz der Arbeit der Verwaltungsgerichte signifikant verbessern.“