Mittwoch22. Oktober 2025

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DatenschutzLuxemburger Gericht bestätigt Geldstrafe: Amazon soll 746 Millionen Euro zahlen

Datenschutz / Luxemburger Gericht bestätigt Geldstrafe: Amazon soll 746 Millionen Euro zahlen
Amazon hatte sich von Anfang an gegen die Entscheidung der nationalen Datenschutzkommission gewehrt Symbolfoto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

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Das Luxemburger Verwaltungsgericht hat eine Datenschutzstrafe von 746 Millionen Euro gegen Amazon bestätigt. Die Strafe wurde bereits im Juli 2021 von der nationalen Datenschutzkommission (CNPD) verhängt. Amazon hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Das Gericht wies diesen nun ab. Amazon hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Das Gericht bestätigte, dass Amazon Core s.à.r.l, also der in Luxemburg ansässige Zweig des Konzerns, gegen mehrere Artikel der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. Konkret geht es um unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Laut CNPD hielt sich das Unternehmen nicht an die rechtlichen Vorgaben für die Datenverarbeitung und verletzte die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, etwa das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten. Die Bestimmungen finden sich in den Artikeln 6, 12 bis 17 und 21 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung von 2016, in Luxemburg im Volksmund als RGPD (Règlement général sur la protection des données) bekannt.

Amazon habe es zudem bislang versäumt, die geforderten Korrekturen umzusetzen. Sollte das Unternehmen weiterhin nicht nachbessern, droht eine tägliche Strafzahlung von 746.000 Euro.

Amazon weist Vorwürfe zurück

Amazon hatte sich von Anfang an gegen die Entscheidung der CNPD gewehrt. Bereits 2021 erklärte ein Sprecher des Unternehmens: „Es gab keine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, und es wurden keine Kundendaten an Dritte preisgegeben.“ Die Strafe sei unverhältnismäßig und basiere auf einer „subjektiven und ungeprüften Auslegung“ des Datenschutzrechts.

Die luxemburgische Datenschutzbehörde hat die genauen Verstöße bisher nicht im Detail erläutert. Amazon verwies darauf, dass man relevante Werbung auf Basis von Kundeninteressen anzeige und sich dabei an geltendes Recht halte.

In einem Statement von Amazon heißt es am Mittwochnachmittag, man arbeite „hart“ daran, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, und der Schutz der Privatsphäre der Kunden sei Amazons „höchste Priorität“. Das Unternehmen schreibt, es habe seinen Kunden gegenüber stets klare Aussagen getroffen und ihnen die Kontrolle darüber gegeben, ob sie personalisierte Werbung auf der Grundlage ihrer Interessen sehen möchten. „Wir haben gegen die Entscheidung der CNPD Berufung eingelegt, weil wir mit ihrer Entscheidung überhaupt nicht einverstanden sind. Trotz unserer Bemühungen, uns konstruktiv für die richtige Auslegung neuer und ungeprüfter Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts einzusetzen, hat die CNPD stattdessen eine beispiellose Geldbuße verhängt, die auf subjektiven Auslegungen des Gesetzes beruht, zu denen sie zuvor keine Auslegungsrichtlinien veröffentlicht hatte.“ Das Unternehmen erwäge nun, beim Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.

Mögliche Berufung

Das Urteil des Verwaltungsgerichts (Tribunal administratif) ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgerichtshof (Cour administrative) in Berufung zu gehen.

Die Strafe gegen Amazon ist eine der höchsten, die jemals auf Grundlage der DSGVO verhängt wurden. Nur die Strafe, die Meta im Mai 2023 für das Speichern von Daten außerhalb der EU kassierte, fiel mit 1,2 Milliarden Euro höher aus. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2018 sind Datenschutzverstöße für große Tech-Konzerne ein zunehmend kostspieliges Risiko geworden.