Zwischen 2018 und 2023 mussten in Luxemburg insgesamt 3.639 Personen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus eingeliefert werden. Das teilt Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der DP-Abgeordneten André Bauler und Gilles Baum hin mit. Das sind im Schnitt 50 Fälle pro Monat.
Drei Prozent der Eingelieferten waren Minderjährige zwischen zwölf und 18 Jahren, heißt es weiter. Damit belief sich der Anteil aller 12-bis-18-Jährigen, die in Luxemburg wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus mussten, im Jahr 2022 auf 0,040 Prozent und 2023 auf 0,043 Prozent. Aufgrund der niedrigen Fallzahlen ließen sich daraus jedoch nur schwer richtige Tendenzen erkennen. Doch zum Vergleich: In Deutschland waren es jeweils 0,19 Prozent beziehungsweise 0,14 Prozent, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Deprez bezieht sich bei letzteren Daten auf eine in einem ZDF-Beitrag genannte deutsche Studie.
Zwischen 2018 und 2023 seien von Juli bis Oktober die meisten Menschen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus gebracht worden – das betreffe jedoch vor allem Erwachsene, wobei in der von Deprez mitgelieferten Grafik nicht deutlich zwischen Minder- und Volljährigen unterschieden wird.

Die Gesundheitsministerin sagt außerdem, dass die Regierung darüber nachdenke, den Aktionsplan aus den Jahren 2020 bis 2024 zur Reduzierung des Alkoholmissbrauchs (PALMA) zu überarbeiten und „in einen nachhaltigeren Ansatz umzuwandeln“. Die Ministerin bliebt dabei allerdings recht vage: Der angepasste Plan solle sich „insbesondere auf bestehende Aktionen stützen, die einer Verlängerung bedürfen, und gleichzeitig neue Maßnahmen einbeziehen, die auf die aktuellen Herausforderungen zugeschnitten sind“.
Zur Erinnerung:
„In allen Getränkeausschänken und Geschäften sowie an öffentlichen Orten ist es verboten, alkoholische Getränke oder Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Prozent zum Verzehr am Veranstaltungsort oder zum Mitnehmen an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen oder kostenlos anzubieten. Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz wird mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 1.000 Euro geahndet.“
Quelle: Police Lëtzebuerg
De Maart
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