Mittwoch12. November 2025

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EuGH-UrteilKein Nachweis einer OP nötig: Transpersonen dürfen Geschlecht im Pass mit ärztlichem Attest ändern

EuGH-Urteil / Kein Nachweis einer OP nötig: Transpersonen dürfen Geschlecht im Pass mit ärztlichem Attest ändern
Was die Demonstranten in New York hier fordern und in Amerika in Gefahr ist, hat der EUGH in seinem Urteil nochmal bekräftigt: Rechte von Transpersonen sind Menschenrechte. Auch in Fragen des Datenschutzes. Foto: Getty Images via AFP

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Wer seinen Geschlechtseintrag in einem EU-Land korrigieren will, muss nun nirgendwo mehr einen Nachweis einer geschlechtsangleichenden OP erbringen. Ein ärztliches Attest reicht – das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Basis für die Entscheidung ist der Datenschutz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil gesprochen. Nach dem Urteil in der Rechtssache C-247/23 darf eine Korrektur der Geschlechtsangabe in offiziellen Registern nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation vorliegt. Hintergrund des Urteils ist der Fall einer Transperson aus dem Iran, die in Ungarn als Flüchtling anerkannt wurde.

Die betroffene Person hatte bereits bei ihrer Flucht nach Ungarn ärztliche Gutachten vorgelegt, die ihre männliche Geschlechtsidentität bestätigten, obwohl sie bei der Geburt als Frau registriert wurde. Trotz dieser Nachweise wurde sie im ungarischen Flüchtlingsregister als Frau eingetragen. 2022 beantragte die Person eine Berichtigung der Geschlechtsangabe auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die zuständige Behörde lehnte dies ab. Die Begründung: Der Mann habe keine geschlechtsangleichende Operation nachgewiesen.

Klare Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof

Der EuGH stellte nun klar, dass jede Person das Recht hat, falsche personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. Dies umfasst auch die Geschlechtsidentität, wenn sie für die Identifizierung der Person relevant ist. Kein Mitgliedstaat darf eine Änderung an die Bedingung knüpfen, dass eine geschlechtsangleichende Operation nachgewiesen wird. Dies wäre laut Gerichtsurteil ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Privatleben. Ein ärztliches Attest, das die Transidentität bestätigt, reicht als Nachweis aus. Die nationale Verwaltung kann keine weiteren Eingriffe fordern, die nicht notwendig oder verhältnismäßig sind.

Das Urteil stärkt die Rechte transidenter Menschen und betont, dass Datenschutz- und Grundrechte auch in der Verwaltungspraxis beachtet werden müssen. Es setzt ein klares Signal an Staaten, die Transidentität rechtlich nicht anerkennen: Die DSGVO verpflichtet sie, Berichtigungen vorzunehmen, wenn die Identität einer Person nicht korrekt erfasst wurde.

Damit fällt ein weiteres Hindernis für transidente Menschen, die oft mit langwierigen und diskriminierenden Verfahren zur Anerkennung ihrer Identität konfrontiert sind. Grundrechte stehen damit nun höchstrichterlich bestätigt über nationaler Verwaltungspraxis.

Phil
14. März 2025 - 10.29

Jaja, die überzivilisierte Gemeinschaft, oder einfacher gesagt, der Homo Sapiens hat den Zenith seiner Intelligenzkurve schon lange überschritten.... zumindest Teile davon!

Grober J-P.
14. März 2025 - 8.34

@ Luxmann / herr Oder frau Für Wen Würden sie Denn Kämpfen?

fraulein smilla
14. März 2025 - 8.06

Luxmann

Was das deutsche Selbstbestimmungsgesetz angeht , gilt im Kriegsfall das biologische Geschlecht .

fraulein smilla
13. März 2025 - 16.09

In Deutschland und Spanien kann jeder 16 jaehrige Peter oder Pedro zum Amt gehen und sagen dass er jetzt ein Maedschen sei und Carmen heisse .

Luxmann
13. März 2025 - 15.43

Dagegen muessten unsere kriegshetzer im EU parlement,neuerdings die gruenen inklusive,aber sturm laufen.
Da kann ja jeder mann mit einem wahrscheinlich leicht zu kaufenden aerztlichen attest sein geschlecht umschreiben lassen, um dem kriegsdienst gegen die boesen russen zu entgehen.
Das ende des westens😀😀😀🙈