Seit dem 1. Januar 2021 gelten in Luxemburg neue Regeln für die Änderung von Vor- und Nachnamen. Die Reform brachte erhebliche Erleichterungen mit sich, doch nicht jeder Antrag wird genehmigt. Der LSAP-Abgeordnete Mars Di Bartolomeo wollte von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) wissen, wie oft Bürger bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.
Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2024 wurden insgesamt 3.344 Anträge auf Änderung des Namens oder der Vornamen eingereicht. Davon wurden 2.359 angenommen, während 679 noch in Bearbeitung sind, schreibt Margue.
Die häufigsten Motive sind die Streichung einzelner Namensbestandteile, die Anpassung an luxemburgische Namensgewohnheiten oder die Angleichung an einen Namen, der im Ausland rechtmäßig geführt wird. Auch Personen, die unter einem anderen Vornamen bekannt sind, beantragen oft eine offizielle Änderung.
Nur bei „außergewöhnlichen Umständen“
Nicht alle Anträge werden genehmigt. Abgelehnt werden sie vor allem dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Nur bei „außergewöhnlichen Umständen und wichtigen Gründen“ wird eine Änderung genehmigt. Während Anpassungen oder Streichungen häufig bewilligt werden, reichen persönliche Vorlieben nicht aus, um den Namen offiziell zu ändern, betont die Ministerin.
Nach einer erfolgreichen Namensänderung werden mehrere staatliche Stellen benachrichtigt, darunter der Generalstaatsanwalt, das örtlich zuständige Standesamt sowie – bei Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit – das Außenministerium. Zudem wird das nationale Personenregister durch das Justizministerium aktualisiert.
Anders als staatliche Stellen werden Banken, Versicherungen oder andere Institutionen nicht automatisch informiert. Die betroffenen Personen sind selbst dafür verantwortlich, ihre neuen Identitätsdokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein zu beantragen und ihre Daten bei verschiedenen Institutionen zu aktualisieren.
De Maart

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