Die „Wanteraktioun“ schützt obdachlose Menschen in Luxemburg vor der Kälte. Doch seit der Wintersaison 2024/2025 gelten neue Bedingungen: Nur wer seit mindestens drei Monaten in Luxemburg lebt, erhält uneingeschränkten Zugang zur „Wanteraktioun“. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, darf die Einrichtung lediglich für maximal drei Nächte nutzen.
Die „Commission consultative des Droits de l’Homme“ (CCDH) sieht darin eine potenzielle Verletzung der Menschenrechte, schreibt sie am Dienstag in einer Pressemeldung. Luxemburg sei verpflichtet, allen Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – Zugang zu einer Unterkunft, sozialer Betreuung und medizinischer Versorgung zu gewähren.
Besonders problematisch sei, dass auch Personen, die seit mehr als drei Monaten im Land sind, ausgeschlossen werden könnten, wenn sie keine Betreuung durch einen Sozialdienst nachweisen können. Zudem drohten durch den erhöhten bürokratischen Aufwand längere Wartezeiten.
Die CCDH kritisiert auch die Begründung der Regierung, wonach die Maßnahme notwendig sei, um einen Zustrom von Menschen aus dem Ausland zu begrenzen. Laut der Kommission fehlen jedoch verlässliche Daten, die belegen, dass in der Vergangenheit Personen gezielt nach Luxemburg gekommen seien, um Zugang zur „Wanteraktioun“ zu erhalten.
Forderung nach mehr Menschlichkeit
Besorgniserregend sei die Situation vor allem für Asylsuchende, die aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in spezifischen Unterkünften untergebracht werden konnten. Für viele von ihnen bleibt die „Wanteraktioun“ die letzte Zuflucht – eine Einschränkung des Zugangs würde ihre ohnehin prekäre Lage weiter verschärfen. Die Menschenrechtskommission bedauert laut ihrem Schreiben, dass diese neuen Bedingungen aufrechterhalten werden und ist der Ansicht, dass dies „eines Landes, das die Menschenrechte achten will, nicht würdig ist“. Menschen aufgrund der Dauer ihres Aufenthalts zu beurteilen, würde jene, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind, noch mehr stigmatisieren. Zudem kritisiert die Kommission widersprüchliche Signale der Regierung: Während die Behörden behaupten, dass es ausreichend Hilfsangebote gebe, um Betteln zu vermeiden, deutet die Reduzierung der Notunterkunftsplätze auf das Gegenteil hin.
Die CCDH fordert die Luxemburger Regierung daher auf, den humanitären Charakter der „Wanteraktioun“ wiederherzustellen, und weist auf die Grundsätze der Würde und Gleichheit hin, die in der Verfassung verankert sind.
De Maart
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