Freitag7. November 2025

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LuxemburgCNS deckt 265 gefälschte Krankmeldungen auf – allein im vergangenen Jahr 

Luxemburg / CNS deckt 265 gefälschte Krankmeldungen auf – allein im vergangenen Jahr 
2024 hat die CNS 265 gefälschte Atteste aufgedeckt und warnt vor hohen Strafen Foto: Editpress

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Immer mehr gefälschte Krankschreibungen tauchen in Luxemburg auf. Die CNS hat im vergangenen Jahr 265 gefälschte Atteste aufgedeckt. Jetzt plant sie ein digitales System zur Fälschungssicherheit.

Die Gesundheitskasse (CNS) schlägt Alarm: Immer häufiger werden gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über Online-Plattformen angeboten. Diese Atteste werden ohne vorherige ärztliche Konsultation ausgestellt oder stammen von nicht registrierten Medizinern. Die CNS lehnt solche Bescheinigungen konsequent ab, was für die betroffenen Versicherten den Verlust ihres Anspruchs auf Krankengeld bedeutet. Zudem werden Arbeitgeber über die Ablehnung informiert, während die Versicherten mit Geldstrafen und möglichen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Die beiden LSAP-Abgeordneten Ben Polidori und Georges Engel haben in einer parlamentarischen Anfrage bei Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) nach den Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung dieses Betrugs nachgefragt. Laut Deprez überprüft die CNS nicht nur visuell, sondern setzt auch digitale Kontrollmechanismen ein.

Die Echtheit von Ärztekodierungen werde über internationale Datenbanken wie das französische „Répertoire partagé des professionnels intervenant dans le système de santé“ (RPPS) überprüft. Da das Problem erst 2024 aufgetreten sei, gebe es bislang keine vergleichbaren Statistiken aus früheren Jahren.

Hunderte gefälschte Atteste entdeckt

Die CNS identifizierte im Jahr 2024 insgesamt 265 Fälle gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Diese betrafen 145 Versicherte – einige legten sogar mehrere Atteste vor. Die Konsequenzen für die Betroffenen sind erheblich. Neben der sofortigen Annullierung der Bescheinigungen verhängt die CNS abgestufte Geldstrafen: 200 Euro für eine gefälschte Bescheinigung bis zu drei Tagen, 500 Euro für längere Zeiträume und 750 Euro bei Wiederholungstätern. Bislang wurden über 100 Sanktionen verhängt, während rund 30 Fälle noch geprüft werden, schreibt die Ministerin.

Um die Betreiber hinter den betrügerischen Plattformen zu identifizieren und den Zugang zu diesen Seiten zu unterbinden, hat die CNS bereits im September 2024 und Januar 2025 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Zudem steht sie in engem Austausch mit den Behörden der Nachbarländer.

Künftig soll ein digitales System gefälschte Atteste verhindern. Die CNS erwäge, den „GouvCheck“-QR-Code einzuführen – ein System, das bereits bei amtlichen Dokumenten wie Wohnsitzbescheinigungen zum Einsatz kommt. Damit soll die Echtheit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen künftig fälschungssicher überprüft werden.