Freitag26. Dezember 2025

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Nahost-KonfliktKreise: Israel hat sich größtenteils aus grenznahen Orten im Südlibanon zurückgezogen

Nahost-Konflikt / Kreise: Israel hat sich größtenteils aus grenznahen Orten im Südlibanon zurückgezogen
Ein palästinensischer Mann sitzt am Eingang eines zerstörten Gebäudes, nachdem sich die israelischen Streitkräfte im Rahmen der Waffenruhe mit der Hamas zurückgezogen haben Foto: Abed Rahim Khatib/dpa

Israel hat sich weitgehend aus dem Südlibanon zurückgezogen, doch an fünf strategischen Punkten bleiben Truppen stationiert.

Die israelische Armee hat sich nach Angaben libanesischer Sicherheitskreise größtenteils aus den grenznahen Orten im Südlibanon zurückgezogen. Ausgenommen seien „fünf Punkte“, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus den Sicherheitskreisen. Die libanesische Armee rücke aufgrund von Sprengstoff in manchen Gebieten und Straßenschäden schrittweise vor. Am Dienstag war eine Frist zum Truppenabzug im Rahmen des Waffenruhe-Abkommens zwischen Israel und der pro-iranischen Hisbollah-Miliz im Libanon abgelaufen.

Israel hatte zuvor erklärt, es werde auch nach Verstreichen der Frist an fünf „strategischen Punkten“ im Libanon stationiert bleiben. Armeesprecher Nadav Shoshani bezeichnete dies als „vorübergehende Maßnahme“, bis die libanesische Armee ihrerseits in der Lage sei, „das Abkommen vollständig umzusetzen“.

Nach monatelangen Kämpfen zwischen der Hisbollah und der israelischen Armee war am 27. November eine Waffenruhe in Kraft getreten. Es sieht vor, dass im Südlibanon künftig lediglich die libanesische Armee und Soldaten der UN-Friedensmission Unifil vor Ort bleiben. Die Hisbollah soll sich aus dem Grenzgebiet nach Norden bis hinter den Fluss Litani zurückziehen und ihre militärischen Stützpunkte auflösen.

Das Abkommen sah ursprünglich den Rückzug der israelischen Truppen aus dem Südlibanon bis zum 26. Januar vor. Die Frist war bis zum Dienstag verlängert worden, nachdem Israel erklärt hatte, die Soldaten würden vor Ort bleiben, da der Libanon seinerseits nicht alle Auflagen „vollständig erfüllt“ habe.