In vielen europäischen Ländern nimmt die Zahl der Krankmeldungen zu. In Frankreich ist die Zahl der Fehltage von 43 Millionen im Jahr 2014 auf 67 Millionen im Jahr 2023 gestiegen. In Deutschland zeigt sich ein ähnlicher Trend. Doch wie sieht die Situation in Luxemburg aus?
Um das herauszufinden, errechnet die Generalinspektion der Sozialversicherung eine Quote, erklärt Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage. Diese Quote stellt das Verhältnis zwischen den Tagen, an denen ein Arbeitnehmer wegen Krankheit fehlt, zu den Arbeitstagen dar. Im Jahr 2023 lag das bei 4,5 Prozent. Sprich: Durchschnittlich war jeder Arbeitnehmer in Luxemburg 4,5 Prozent seiner Arbeitszeit krankgeschrieben.
9,7 Fehltage im Jahr 2019
Laut der Zentralstelle der Sozialversicherungen gab es 2023 insgesamt 260 Arbeitstage. Durchschnittlich fehlte ein Luxemburger Arbeitnehmer in jenem Jahr also an 11,7 Tagen. Die Quote ist tatsächlich höher als 2019. Damals lag sie bei 3,93 Prozent. Bei 251 Arbeitstagen 2019 sind das 9,7 Fehltage.
In der parlamentarischen Anfrage wird Deprez von den DP-Abgeordneten André Bauler und Carole Hartmann auch gefragt, ob die zuständigen Stellen Missbrauch bezüglich der Krankmeldungen feststellen konnten. Deprez sagt: Ein Arbeitnehmer, der eine von einem Arzt ausgestellte Krankmeldung vorlegt, begeht „grundsätzlich keinen Missbrauch“, sondern hält sich an das festgelegte Verwaltungsverfahren. Die Gesundheitskasse CNS führe dennoch „regelmäßig Kontrollen“ durch, um die „Einhaltung der Satzungsbestimmungen“ zu überprüfen. Insbesondere wird geschaut, ob die Krankgemeldeten auch zu Hause sind.
Untersuchung beim Amtsarzt
Ob jemand tatsächlich krank ist, checkt der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (CMSS), sagt Deprez – abhängig von der Dauer der Anzahl der Tage, an denen sie krankgeschrieben sind. Ein Amtsarzt untersucht den Versicherten dann und beurteilt, ob er nicht doch in der Lage sei, seine Arbeit zu verrichten. „Etwa zehn bis 14 Prozent der so untersuchten Versicherten werden als arbeitsfähig eingestuft“, schreibt Deprez. Die Versicherten könnten gegen die Beurteilung aber Widerspruch einlegen.
Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Missbrauch von Fehlzeiten zu bekämpfen. Gleichzeitig sollen die Gründe für die Fehlzeiten analysiert werden. Dazu sei Deprez’ Ministerium dabei, eine „Absentismus“-Arbeitsgruppe einzurichten, die auch untersuchen soll, ob die bestehenden Regelungen angepasst werden müssen – und warum die Fehlzeiten „insbesondere bei Kurzzeiterkrankungen“ wachsen.
De Maart
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