Die neue EU-Kommission hat ihr Amt zwar bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres aufgenommen. Doch wurde erst nun die sogenannte „feierliche Verpflichtung“ durchgeführt. Wie diese feierliche Verpflichtung in der Praxis umgesetzt werde, dazu gebe es in den Verträgen keine klaren Anweisungen, sagte der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Koen Lenaerts. Es hat sich aber gewissermaßen zu einer Tradition entwickelt, dass die EU-Kommission sich vor dem Europäischen Gerichtshof und dessen 27 Richtern vereidigen lässt.
„Es handelt sich um einen großen Augenblick, dem der Gerichtshof besondere Bedeutung zumisst“, sagte Koen Lenaerts und erklärte, die Feier sei „eines der Symbole der Union des Rechts, die die
Europäische Union verkörpert und zu der jedes ihrer Organe beiträgt“. Der Gerichtspräsident ging auf den politischen Kontext der Amtseinführung der neuen Kommission ein. Sie müsse die „erforderlichen Impulse“ geben, „um die Widerstandsfähigkeit und den Mehrwert Europas“ in einer in vielerlei Hinsichten von Veränderungen betroffenen Welt zu erhöhen.
Angesichts der Angriffe auf die Werte der Rechtsstaatlichkeit sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten gebe es „eine kollektive Pflicht der europäischen Organe“, diese Werte zu erhalten, so der Gerichtspräsident weiter. Er verwies darauf, dass es neue Herausforderungen gebe, auf die mit der Schaffung neuer Ressorts reagiert worden sei, wie etwa eines Kommissars für Verteidigung, den Wohnungsbau oder den Mittelmeerraum.
Nicht alle Mitglieder der Kommission anwesend
Nach den Ausführungen des Gerichtspräsidenten sprachen die einzelnen Kommissarinnen und Kommissare ihre feierliche Verpflichtung in ihrer jeweiligen Landesprache aus und unterzeichneten eine entsprechende Erklärung. Allerdings waren nur 21 der 27 Kommissionsmitglieder in Luxemburg angetreten. Die anderen sechs, unter ihnen der luxemburgische EU-Kommissar Christophe Hansen, hatten andere Verpflichtungen wie etwa die Teilnahme an Ratstagungen in Brüssel. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt ihre Verpflichtung ablegen.
In einer kurzen Ansprache sagte die EU-Kommissionspräsidentin, dass in den vergangenen fünf Jahren die Charta der Grundrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit in der EU unter Druck gestanden hätten und sie davon ausgehe, dass „die Unverletzlichkeit unserer Prinzipien“ auch in den kommenden fünf Jahren auf die Probe gestellt werden würde. Die individuellen Rechte und Freiheiten könnten niemals als gegeben betrachtet werden. Unsere Wirtschaft sei wettbewerbsfähig, wenn die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmen durch eine unabhängige Justiz geschützt würden, so Ursula von der Leyen. „Unsere Werte sind universell. Sie ändern sich nicht. Aber die Welt um uns herum ändert sich“, so die Kommissionspräsidentin weiter: „Wir haben heute geschworen, alles zu tun, was in unserer Macht steht, um unsere Union zu verteidigen.“

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