Die Beantragung der Kostenübernahme für Hörgeräte durch die CNS wird ab dem 1. Januar 2025 „deutlich einfacher und schneller“. Künftig reicht ein Rezept eines Facharztes für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde aus, um den Prozess in Gang zu setzen. Das teilt die Krankenkasse am Mittwoch in einer Pressemeldung mit.
Nach der Rezeptausstellung prüft der Hörgeräteakustiker, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird dies bestätigt, wird die Kostenübernahme sofort wirksam. Termine beim audiophonologischen Dienst zur Ermittlung des Pauschalbetrags sowie die Genehmigung durch die CNS entfallen vollständig.
Erwachsene erhalten einen einheitlichen Pauschalbetrag von 950 Euro pro Hörgerät. Für Kinder unter 18 Jahren wird zusätzlich ein Zuschlag von 450 Euro pro Gerät gewährt, geht weiter aus dem Schreiben hervor. Außerdem ist jeder Hörgeräteakustiker in Luxemburg verpflichtet, mindestens ein Gerät anzubieten, dessen Kosten zu 100 Prozent von der CNS übernommen werden und das den individuellen Bedürfnissen der Versicherten entspricht.
Während der gesamten Nutzungsdauer eines Hörgeräts profitieren Versicherte zudem von einer kostenlosen audiologischen Betreuung. Diese umfasst audiometrische Messungen und notwendige Anpassungen.
De Maart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können