Sonntag9. November 2025

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SprachenpolitikKeine Pflicht zum Gendern: An der Uni.lu bleibt inklusive Sprache freiwillig

Sprachenpolitik / Keine Pflicht zum Gendern: An der Uni.lu bleibt inklusive Sprache freiwillig
An der Uni.lu herrscht laut Forschungsministerin Obertin kein Zwang zum Gendern Foto: Editpress/Julien Garroy

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Es gibt keine verpflichtende Regelung zur Nutzung inklusiver Sprache an der Universität Luxemburg. Forschungsministerin Stéphanie Obertin betont die Freiwilligkeit für Studierende und Lehrende.

Es gibt keine institutionelle Sprachenpolitik in Richtung Verbot oder Verpflichtung von inklusiver Sprache an der Universität Luxemburg. Das geht aus der Antwort der Forschungsministerin Stéphanie Obertin (DP) auf eine parlamentarische Anfrage von Tom Weidig hervor.

Dieser kritisierte in seiner Anfrage die Aussage einer Dozentin für pädagogische Psychologie an der Universität Luxemburg gegenüber dem Tageblatt. Am 3. Juli 2023 hatte diese zum Thema Gendern gesagt: „Ich glaube schon, dass es so eine Art ‚Ansteckungseffekt’ gibt. Es gibt mittlerweile viele Dozenten an unserer Uni, die das Gendern verlangen.“ Weidig spricht in diesem Zusammenhang von „Genderzwang an der Universität Luxemburg“.

Keine offizielle Richtlinie zur Sprachregelung

Die inklusive Sprache ist laut Ministerin Teil des Engagements der Universität beim Thema Geschlechtergleichheitspolitik. Es gebe jedoch keine offiziellen Richtlinien, die diese in der Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Studenten aufzwingen.  

Eine Gebrauchspflicht der inklusiven Sprache sei auch im Zusammenhang mit Hausarbeiten, Prüfungen und Examen weder durch das modifizierte Gesetz vom 27. Januar 2018 noch durch das „Règlement d’études“ oder das „Règlement d’intérieur“ vorgesehen. Demnach sei es den Studenten auch „nicht formal verboten, ‚die normale klassische Sprache’, wie der ehrenwerte Abgeordnete sie nennt, zu benutzen“.

Beschwerden bislang ausgeblieben

Sollte ein Student erwiesenermaßen aufgrund des Gebrauchs der „klassischen“ Sprache Punkte verlieren oder eine Prüfung nicht bestehen, könne dieser über die „Commission des litiges“ eine Neubewertung seiner Arbeit beantragen. Bisher habe es jedoch seitens der Studenten und des Lehrpersonals keine Bedenken über Zwang oder Verbot inklusiver Sprache gegeben.

Es sei „eine individuelle Wahl, sowohl vom Studenten wie vom Professor, ob er inklusive Sprache benutzt oder nicht“. Dementsprechend gebe es keine offizielle Kommunikation der Universität zu diesem Thema. (les)

JJ
15. November 2024 - 9.05

Wie konnten wir all die Jahrhunderte über die Runden kommen. Wie gesagt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit,das wäre eine Inklusion. Aber man muss ja nicht jeden deutschen Quark nachahmen.

fraulein smilla
14. November 2024 - 20.42

Eigentlich muesste inklusive Sprache verboten werden !